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Vergleichsgebühren komplett zu bezahlen?

 
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petra1199
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.12.2005
Beiträge: 153

BeitragVerfasst am: 26.12.05, 13:18    Titel: Vergleichsgebühren komplett zu bezahlen? Antworten mit Zitat

Guten Tag,

Es wurde ein Vergleich geschlossen, wo wir zu 3/4 Recht bekamen und somit 1/4 Gerichtskosten und 1/4 für die beiden Anwälte bezahlen mussten. Jetzt hat der Anwalt aber die Vergleichskosten zu 100 % berechnet und nicht nur zu 1/4. Ist das korrekt?

Danke

Petra
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.12.05, 13:51    Titel: Antworten mit Zitat

Wie lautet die Kostenquotelung im Vergleich? Steht dort evtl.:

Die Kosten des Rechtsstreits trägt xxx zu 1/4 , xxx zu 3/4. Die Kosten des Vergleichs werden gegeineinander aufgehoben.
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 27.12.05, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

unabhängig davon kann und darf der eigene Anwalt natürlich erst mal seine eigenen Gebühren komplett mit dem eigenen Mandanten abrechnen, da dieser ja primärer Kostenschuldner ist. Selbst wenn die Gegenseite die eigenen Anwaltskosten teilweise tragen muss, ist es noch ein langer Weg, bis Bares aufs Konto kommt. Rechtskraft, Kostenfestsetzungsantrag, Anhörung des Gegners, Beschluss, Beauftragung des Gerichtsvollziehers...

Eine Kostenquote heisst immer nur, der Mandant hat Anspruch, vom Gegner seine Anwaltskosten zurück zu erhalten in der entsprechenden Quote. Es heisst nie, dass der Anwalt dadurch verpflichtet wird, seinem Geld beim Gegner nachzulaufen.
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