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Klage gegen Bundesagentur für Arbeit

 
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TUX1982
Gast





BeitragVerfasst am: 21.10.04, 16:30    Titel: Klage gegen Bundesagentur für Arbeit Antworten mit Zitat

Welches Gericht ist zuständig wenn ich gegen eine Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit klagen möchte? Ich musste aus familiären Gründen (Pflegefall innerhalb meiner Familie) meine Arbeit als Monteur aufgeben, da ich nicht mehr in der Lage bin meiner Arbeit im Inn und Ausland nachzugehen. Da mein Chef Verständnis für mich hatte bot er mir einen Aufhebungsvertrag an..., nun will mich das Arbeitsamt 12 Wochen sperren bevor ich Arbeitslosengeld erhalte. Ich fühle mich zu Unrecht behandelt und möchte gegen diese Entscheiden angehen...
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Gastx
Gast





BeitragVerfasst am: 21.10.04, 16:46    Titel: Re: Klage gegen Bundesagentur für Arbeit Antworten mit Zitat

TUX1982 hat folgendes geschrieben::
Welches Gericht ist zuständig wenn ich gegen eine Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit klagen möchte? Ich musste aus familiären Gründen (Pflegefall innerhalb meiner Familie) meine Arbeit als Monteur aufgeben, da ich nicht mehr in der Lage bin meiner Arbeit im Inn und Ausland nachzugehen. Da mein Chef Verständnis für mich hatte bot er mir einen Aufhebungsvertrag an..., nun will mich das Arbeitsamt 12 Wochen sperren bevor ich Arbeitslosengeld erhalte. Ich fühle mich zu Unrecht behandelt und möchte gegen diese Entscheiden angehen...


Das Sozialgericht, das für Ihren Wohnort zuständig ist. Welches das ist, steht im Widerspruchsbescheid der Agentur für Arbeit. Wenn noch kein Widerspruchsverfahren gemacht wurde, ist die Klage unzulässig.

Vorher muß aber erst mal der Bescheid über die Sperrzeit da sein, dann kann Widerspruch eingelegt werden.
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TUX1982
Gast





BeitragVerfasst am: 21.10.04, 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe heute den Bescheid bekommen und habe schriftlich dagegen wiedersprochen..., so wenn die jetzt meinen Wiederspruch ablehen, dann kann ich dagegen vor dem zuständigen Sozialgericht klagen..., RICHTIG?
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Gastx
Gast





BeitragVerfasst am: 23.10.04, 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

TUX1982 hat folgendes geschrieben::
Ich habe heute den Bescheid bekommen und habe schriftlich dagegen wiedersprochen..., so wenn die jetzt meinen Wiederspruch ablehen, dann kann ich dagegen vor dem zuständigen Sozialgericht klagen..., RICHTIG?


Richtig, und auch wenn 3 Monate lang gar nichts kommt. Mehr zum Verfahren hier:

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/msb/
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TUX1982
Gast





BeitragVerfasst am: 09.11.04, 23:00    Titel: Antworten mit Zitat

So, folgende Situation jetzt:

In Folge eines Wiederspruch ist die Sperre um 4 Wochen reduziert wurden..., der Betroffene aber immer noch nicht zufrieden. Wenn er jetzt den Schritt vor das Sozialgericht wagt, kann dann im schlimmsten Fall die Sperre wieder auf 12 Wochen erhöht werden durch das Urteil?
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Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 10.11.04, 09:37    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, das kann nicht passieren.
Ihrem Widerspruch ist teilweise abgeholfen worden mit einem Bescheid, der nur nach § 45 SGB X wieder aufgehoben werden könnte. Dieser Bescheid müsste den Hinweis enthalten, dass nach der erfolgten Teilabhilfe über den Rest des Begehrens noch ein Widerspruchsbescheid folgen wird.
Streitbefangen ist jetzt also nur noch der Teil des Widerspruchs, dem nicht abgeholfen wurde, nämlich die verbleibenden 8 Wochen Sperrzeit.
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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TUX1982
Gast





BeitragVerfasst am: 10.11.04, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

Auch wenn der Widerspruchsbescheid ein günstigeres Ergebnis bringt wäre der nächste Schritt der Gang vor das Sozialgericht? Oder muss man gegen diesen Wiedespruchsbescheid auch erst wieder Wiederspruch einlegen weil er ein anderes Ergebnis mit sich gebracht hat?
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Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 10.11.04, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

TUX1982 hat folgendes geschrieben::
Auch wenn der Widerspruchsbescheid ein günstigeres Ergebnis bringt wäre der nächste Schritt der Gang vor das Sozialgericht?

Ja, gegen den Widerspruchsbescheid ist nur noch die Klage möglich, aber das steht dann da auch als Rechtsmittelbelehrung drin.
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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TUX1982
Gast





BeitragVerfasst am: 10.11.04, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, ich berichte über den Ausgang!
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