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Verfasst am: 01.01.06, 17:40 Titel: Re: PKH Antrag bleibt liegen
Kindesvater hat folgendes geschrieben::
Der PKH Antrag des Klienten wird abgelehnt, weil zu spät eingereicht.
Läuft das Scheidungsverfahren noch? War PKH für das Scheidungsverfahren beantragt? Ohne nähere Info kann man diese Aussage nicht werten. Grundsätzlich kann PKH bis zum Ende des Verfahrens bewilligt werden.
Zitat:
a) Wie verhält sich Klient bezüglich 1) um nicht beim AG nicht im schlechten Licht zu bleiben?
Sie stehen weder in gutem noch in schlechtem Licht beim AG da. Sie haben dort auch keinen "Ruf" zu verlieren. Geschieden wird Ihre Ehe so oder so, auch wenn innerhalb des Verfahrens Verzögerungen auftraten.
Zitat:
b) Und wie teilt Klient dem AG mit, dass sein RA und nicht er selbst den Termin (bezüglich 2. PKH-Antrag)versäumt hat?
1. Was für ein zweiter PKH-Antrag (siehe oben)?
2. Warum wollen Sie das tun? Darauf, ob Sie oder Ihr Anwalt Fristen versäumt haben, kommt es dem AG nicht an. Im Zivilverfahren haben Sie sich die Fehler (?) und Versäumnisse (?) Ihres Anwaltes zurechnen zu lassen. Und wie gesagt, das Verfahren läuft.
Zitat:
c) Wie verhält sich Klient nun gegenüber seinem RA?
Besprechungstermin ausmachen, Sachverhalt klären und besprechen, was jetzt noch zu retten ist. _________________ Karma statt Punkte!
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