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DieterH
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.12.2005
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: 06.01.06, 17:55    Titel: Betreuungsumfang Antworten mit Zitat

Hallo zusammen

Folgende Sachverhalt:

Person A ist von Amtes wegen als Betreuer bestellt. Umfang soll sich lt. Auskunft A NUR auf Regelung finanzieller Dinge beziehen.
Person B hat die Pflege übernommen und soll im Rahmen der Pflegestufe II in einem Zeitfenster von 4-5 Stunden die Pflege der stark an Demenz erkrankten Frau tätigen.

Da aber erheblich mehr Arbeiten anfallen (tägliches putzen wg. durch Kot und Urin verschmutzter Böden und Einrichtungsgegenstände, tägliches waschen der druchnäßten Bettwäsche u.s.w.) hat Person B der Person A mitgeteilt, die Pflege nicht weiter fortführen zu wollen, da der Aufwand zur Versorgung bis zu 14 Std. amTag beträgt. Eine eventuelle Vergütung für die erhebliche Mehrarbeit wurde von Person A abgelehnt.
Ebeso wurde eine Heimbetreuung durch Person A abgelehnt, obwohl dann eine professionelle Betreuung gesichert wäre.

Nun die "einfachen" Fragen Ausrufezeichen
Wenn B aus der Pflege ausscheidet, wie sieht die organisatorische Fortführung für Person A dann aus Frage
Muss Person A dann im Rahmen durch ihre Bestellung als Betreuer dafür sorgen, daß die betreute Person die ja immer noch in eigenen Wohnung lebt mit den Dingen des Lebens versorgt wird Frage
Ich denke da z.B. an die Sachen die oben von mir aufgeführt wurden.

Danke für Antworten
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Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 07.01.06, 03:03    Titel: Antworten mit Zitat

Wie wäre es denn, hier Pflegestufe III (drei) zu beantragen?
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DieterH
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.12.2005
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: 07.01.06, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Gerd

Sorry, aber das ist keine Antwort auf meine Fragen. Traurig

Aber Danke für das Interesse Winken
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severine de Vaud
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 322

BeitragVerfasst am: 07.01.06, 19:47    Titel: Antworten mit Zitat

Sie können als betreuer doch eine einweisung in ein heim beantragen, wo ist das problem?
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DieterH
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.12.2005
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: 07.01.06, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

severine de Vaud hat folgendes geschrieben::
Sie können als betreuer doch eine einweisung in ein heim beantragen, wo ist das problem?


Sorry, aber das ist NICHT der Fall Idee . . (Betreuer) Traurig Traurig
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Lichtaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 261
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 09.01.06, 09:45    Titel: Antworten mit Zitat

Sie sollten sich mit dem Betreuer hinsetzen und überlegen, ob eine Erweiterung der Betreuung für andere Aufgabenkreise, wie Wohnungsangelegenheiten, Behördenangelegenheiten und Aufenthalt beim Amtsgericht angeregt werden sollten.

Wenn hier unterschiedliche Meinungen vorherrschen, können Sie das auch alleine tun, der Sachverhalt wird dann vom AG geprüft.
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 09.01.06, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

severine de Vaud hat folgendes geschrieben::
Sie können als betreuer doch eine einweisung in ein heim beantragen, wo ist das problem?

Der Fragesteller hatte doch ausdrücklich gesagt, dass nur eine Betreuung für den Aufgabenkreis Vermögenssorge besteht.

Lichtaus' Tipp ist richtig. Der Betreuer ist bei dem geschilderten Sachverhalt übrigens sogar dazu verpflichtet, die Erweiterung der Betreuung zu beantragen, § 1901 V BGB.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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DieterH
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.12.2005
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: 09.01.06, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Danke,
DAS war die Information die ich brauchte.
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