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Anmeldungsdatum: 20.06.2005 Beiträge: 16 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 11.01.06, 15:32 Titel: Trickdiebstahl oder Raub?
Die Versicherung bleibt unbarmherzig und die Kamera hatte einen Wert von 500 Euro, aber ich werde den Fall zunächst nochmal von einem Anwalt prüfen lassen.
Danke!
Anmeldungsdatum: 20.06.2005 Beiträge: 16 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 07.02.06, 14:25 Titel: Trickdiebstahl oder Raub?
Ja, ich melde mich nochmal.
War inzwischen beim Anwalt, auch er meinte, es sei ein Grenzfall und müsste mit dem Risiko leben, auf ca. 500 Euro Kosten bei einer verlorenen Klage sitzen zu bleiben, also so viel wie die Kamera gekostet hat.
Daraufhin ein erneuter Kulanzversuch an die Versicherung, der heute erneut abgelehnt wurde mit folgender Begründung:
"Es ist nur von einem Trickdiebstahl auszugehen, der nicht versichert ist. Entgegen Ihrer Annahme ist es nämlich erforderlich, den Diebstahlsvorgang selbst wahrzunehmen.
Sicherlich kann man nicht erst von einer Gewaltanwendung reden, wenn das Opfer verletzt wird, aber es kommt entscheidend darauf an, ob das Opfer aktiv Widerstand gegen die Wegnahme leistet, sich also einer bevorstehenden Wegnahme bewusst ist und diese verhindern will. An dieser Voraussetzung fehlt es jedoch hier. Sie haben aufgrund der Ablenkung durch die Täter überhaupt nicht mit einem Diebstahl gerechnet und somit den für den Raub erforderlichen Widerstand gegen die Wegnahme gar nicht geleistet. Bei dieser Sachlage halten wir die getroffene Entscheidung aufrecht."
Es bleibt eine merkwürdige Interpretation, denn jetzt wird mir vorgeworfen, mich um Leib und Leben gekümmert zu haben, anstelle meine Tasche wie ein Augapfel zu hüten, was durch die körperliche Bedrohung gar nicht möglich war.
Ich werde die Versicherung jetzt kündigen und klagen, soll ich?
Verfasst am: 07.02.06, 14:33 Titel: Re: Trickdiebstahl oder Raub?
shaveskin hat folgendes geschrieben::
.
Ich werde die Versicherung jetzt kündigen und klagen, soll ich?
Kündigen kannste, da spricht nix dagegen. Aber nur zum Ablauf (wenn das ein 5-Jahres-Vertrag ist, kann das noch einige Zeit hin sein). Außerordentliche Kündigung im Schadenfall ist hier nicht möglich,weiil eben kein Versicherungsfall eingetreten ist; zumindest solange nicht, bis das Amtsgericht das Gegenteil festgestellt hat.
Und da wären wir beim zweiten Punkt, die Klage: ohne Rechtsschutzversicherung würde ich´s nicht riskieren. Wenn du verlierst, trägst du die gesamten Gerichtskosten einschließlich deines Rechtsanwaltes. Nur wenn du gewinnen würdest (ich glaub, das heißt "obsiegen"), würde der Gegner alle Kosten tragen. Und möglicherweise würde der Richter einen Vergleich anbieten, dann würdest du die Kosten anteilig tragen, würdest aber auch nur einen Teil des Schadens erhalten (entsprechend des Vergleichsangebotes). Also, überleg dir das gut; wie gesagt, ich würd´s nicht tun. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Anmeldungsdatum: 20.06.2005 Beiträge: 16 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 07.02.06, 15:22 Titel: Trickdiebstahl oder Raub?
Danke!
Der Vertrag wird jährlich verlängert und hat eine 3 monatige Kündigungsfrist, habe also zum 30.04.06 gekündigt, das Schreiben ging am 27.01.06 raus, wenn sie sich sich nicht auf eine Kulanzlösung einlassen können.
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