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sensibel noch neu hier
Anmeldungsdatum: 13.01.2006 Beiträge: 3
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Verfasst am: 13.01.06, 00:23 Titel: Richterliche Inquisition - legitimiert ? |
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Eine Frage zu einer konkreten Angelegenheit:
Gehen wir davon aus, daß am AG Küsemü ein Strafrichter tätig ist, welcher de fakto folgende Verhaltensweisen in seinen Verhandlungen pflegen würde:
1.)
Grundlegendes Anschreien des Angeklagten
2.)
Dauerhafte Diffamierungen, persönliche Beschimpfungen des Angeklagten
3.)
Beantwortung von - an Zeugen gestellte Fragen - durch die eigenen Person und Niederschrift in Sitzungsprotokoll
4.)
zur Untermalung seiner Autorität die Vergabe von Ordnugsgeldern und Androhnug von Zwangshaft bei Zuschauern des Prozesses z.B. aufgrund des Verzehr eines "Fisherman Friend"
5.)
Im Urteil befindliche, erklärende negative Meinungsäusserungen des Vorsitzenden zum optischen Bild des Angeklagten beim Tragen eines Anzugs am Tage der Verhandlung
6.)
JEDER Angeklagte ist grundlegend schuldig - bevor er den Saal betritt. 98% Quote zur Verurteilung - eine eindeutige Sprache.
Als Auszug zu verstehen. Die Liste könnte bis 20 weiter geführt werden.
Zudem, welche Aussagekraft besitzt es, wenn Strafverteidiger (plural!) es ablehnen im Saal zu erscheinen und auf einen "ordentlichen Prozess" in der Berufung verweisen.
Ist keine Möglichkeit vorhanden, rein hypothetisch, einen derart inquisitorischen Richter zu stoppen oder wenn vorhanden, entsprechenden Obrigkeiten zu informieren ?
Es wäre toll wenn ich Antwort bzw. Info zu dem Thema bekommen könnte. Vielen Dank im Voraus ! |
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FM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
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Verfasst am: 13.01.06, 00:40 Titel: |
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Zur Überschrift:
im Strafverfahren gilt in der Tat das Inquisitionsverfahren, anders als im Zivilprozess. Auf Deutsch übersetzt heißt das "Amtsermittlungsprinzip". Da die Heilige Römische Inquisition praktisch das erste Gericht im Abendland war, das dieses Verfahrensprinzip anwandte, denkt der Laie dabei unwillkürlich an jenen Gerichtshof, dessen Präsident bis vor knapp einem Jahr Kardinal Ratzinger war. Aber heutzutage hat das nichts mehr mit Scheiterhaufen zu tun, auch nicht in Rom.
Zu den Punkten 1 - 6: kommt auf die Umstände des Falles an. Einiges davon klingt recht subjektiv. Aber daß ein Richter Ordnungsmaßnahmen androht, wenn die Zuschauer im Saal mit einem Picknick beginnen, ist nicht sehr überraschend. Essen kann man außen auf dem Gang. |
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Rembrandt FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 2634 Wohnort: Saarbrücken
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Verfasst am: 13.01.06, 06:54 Titel: |
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Ein Richter ist in hohem Masse unabhängig. Dies ist auch richtig, und solche Auswüchse, wie oben beschrieben, sind recht selten.
Solche Typen gibt es an Amtsgerichten immer wieder. Da kann man nur auf die Zähne beissen und auf die Berufung hoffen.
Der Vorgesetzte des Richters, also der Justizminister, kann hier nicht viel tun. |
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Blauer Himmel FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.09.2005 Beiträge: 25 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 13.01.06, 10:24 Titel: |
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| Die einzige Möglichkeit besteht meiner Meinung nach darin, den Richter wegen Befangenheit abzulehnen. Praktischer ist es allerdings auf die Berufung zu vertrauen. |
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Cicero FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.11.2005 Beiträge: 5793
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Verfasst am: 13.01.06, 16:16 Titel: Re: Richterliche Inquisition - legitimiert ? |
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| sensibel hat folgendes geschrieben:: | | JEDER Angeklagte ist grundlegend schuldig - bevor er den Saal betritt. 98% Quote zur Verurteilung - eine eindeutige Sprache. |
Tatsächlich enden Strafverfahren eher selten mit einem Freispruch weil die Staatsanwaltschaft in der Regel nur anklagt, wenn aufgrund ihrer Ermittlungen mit einer Verurteilung zu rechnen ist. |
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13 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.09.2005 Beiträge: 1535 Wohnort: Lower Saxony
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Verfasst am: 13.01.06, 18:14 Titel: |
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| Rembrandt hat folgendes geschrieben:: | Solche Typen gibt es an Amtsgerichten immer wieder. Da kann man nur auf die Zähne beissen und auf die Berufung hoffen.
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Interessante These!
Das AG - zuweilen die Schrottinstanz... da kenne ich aber auch Beispiele "weiter oben"! _________________ MfG
13
Lach nicht!! Freu Dich anders!  |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 16.01.06, 13:29 Titel: Re: Richterliche Inquisition - legitimiert ? |
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| sensibel hat folgendes geschrieben:: | Zudem, welche Aussagekraft besitzt es, wenn Strafverteidiger (plural!) es ablehnen im Saal zu erscheinen
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Das Verhalten des Richters und die Tatsache, dass mehrere Strafverteidiger nicht bereit waren, die Verteidigung zu übernehmen, hat m.E. eine Aussagekraft dahingehend, dass das Verhalten des Angeklagten die Ursache sein könnte... _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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sensibel noch neu hier
Anmeldungsdatum: 13.01.2006 Beiträge: 3
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Verfasst am: 28.01.06, 00:47 Titel: Nicht die ... |
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Hypothese zur Schuld des Angeklagten - sondern das Verhalten und die Willkür eines Richters stehen zur Debatte.
Konkretisiert in dem Fall; der Angeklagte ist insolvent und logischer Weise offen stehende Krankenkassenbeiträge werden ensprechend verfolgt. An der Stelle keine weiteren Diskussionen über Sinn und Unsinn eines derartigen Verfahrens gegen diesen Menschen...
.. sondern der Hinweis auf einen Richter, welcher mit aller Härte das Höchststrafmaß anwendet, persönliche Diffamierungen einbindet und den klaren "Vorsatz" untermalt.
Folgeakt - es wird von der Berufung ausgegangen. Was wenn keine finanziellen Mittel vorhanden sind um diese zu führen ?
Welcher Unsinn, einen Richter frei und unabhängig ohne Konsequenz agieren und walten zu lassen. Mensch ist Mensch - und wer ist frei von Fehlern ? ein Richter... |
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Gregorovius FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.02.2005 Beiträge: 122
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Verfasst am: 28.01.06, 11:05 Titel: |
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| Zitat: | | Konkretisiert in dem Fall; der Angeklagte ist insolvent und logischer Weise offen stehende Krankenkassenbeiträge werden ensprechend verfolgt. |
Anklage wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB)? |
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Hensl
Anmeldungsdatum: 09.05.2005 Beiträge: 509
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Verfasst am: 28.01.06, 15:04 Titel: |
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ein revolverblatt drauf aufmerksam machen, damit die mit versteckter kamera eine story draus machen  _________________ kennt Juriquette breits auswendig
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 28.01.06, 16:39 Titel: |
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... und sich gleich noch strafbar.  _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Hensl
Anmeldungsdatum: 09.05.2005 Beiträge: 509
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Verfasst am: 28.01.06, 17:56 Titel: |
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aber wenn unser welpenprinz beim pinkeln an den türkischen pavillion fotografiert und in allen blättern abgelichtet wird, wird er ja auch nicht gefragt... _________________ kennt Juriquette breits auswendig
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asphaltsurfer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.11.2005 Beiträge: 2023 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 28.01.06, 18:53 Titel: |
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WELPENprinz?! Hihi, macht der jetzt einen auf Hundezüchter? Das hab ich glatt verpasst  |
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Hensl
Anmeldungsdatum: 09.05.2005 Beiträge: 509
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Verfasst am: 28.01.06, 19:23 Titel: |
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WELFENprinz  _________________ kennt Juriquette breits auswendig
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 28.01.06, 20:11 Titel: |
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| Hensl hat folgendes geschrieben:: | | aber wenn unser welpenprinz beim pinkeln an den türkischen pavillion fotografiert und in allen blättern abgelichtet wird, wird er ja auch nicht gefragt... |
Das läßt sich wohl kaum mit Aufnahmen aus dem Gerichtssaal vergleichen.  _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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