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Richterliche Inquisition - legitimiert ?
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sensibel
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.01.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 13.01.06, 00:23    Titel: Richterliche Inquisition - legitimiert ? Antworten mit Zitat

Eine Frage zu einer konkreten Angelegenheit:

Gehen wir davon aus, daß am AG Küsemü ein Strafrichter tätig ist, welcher de fakto folgende Verhaltensweisen in seinen Verhandlungen pflegen würde:

1.)
Grundlegendes Anschreien des Angeklagten

2.)
Dauerhafte Diffamierungen, persönliche Beschimpfungen des Angeklagten

3.)
Beantwortung von - an Zeugen gestellte Fragen - durch die eigenen Person und Niederschrift in Sitzungsprotokoll

4.)
zur Untermalung seiner Autorität die Vergabe von Ordnugsgeldern und Androhnug von Zwangshaft bei Zuschauern des Prozesses z.B. aufgrund des Verzehr eines "Fisherman Friend"

5.)
Im Urteil befindliche, erklärende negative Meinungsäusserungen des Vorsitzenden zum optischen Bild des Angeklagten beim Tragen eines Anzugs am Tage der Verhandlung

6.)
JEDER Angeklagte ist grundlegend schuldig - bevor er den Saal betritt. 98% Quote zur Verurteilung - eine eindeutige Sprache.

Als Auszug zu verstehen. Die Liste könnte bis 20 weiter geführt werden.

Zudem, welche Aussagekraft besitzt es, wenn Strafverteidiger (plural!) es ablehnen im Saal zu erscheinen und auf einen "ordentlichen Prozess" in der Berufung verweisen.

Ist keine Möglichkeit vorhanden, rein hypothetisch, einen derart inquisitorischen Richter zu stoppen oder wenn vorhanden, entsprechenden Obrigkeiten zu informieren ?

Es wäre toll wenn ich Antwort bzw. Info zu dem Thema bekommen könnte. Vielen Dank im Voraus !
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FM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 13.01.06, 00:40    Titel: Antworten mit Zitat

Zur Überschrift:

im Strafverfahren gilt in der Tat das Inquisitionsverfahren, anders als im Zivilprozess. Auf Deutsch übersetzt heißt das "Amtsermittlungsprinzip". Da die Heilige Römische Inquisition praktisch das erste Gericht im Abendland war, das dieses Verfahrensprinzip anwandte, denkt der Laie dabei unwillkürlich an jenen Gerichtshof, dessen Präsident bis vor knapp einem Jahr Kardinal Ratzinger war. Aber heutzutage hat das nichts mehr mit Scheiterhaufen zu tun, auch nicht in Rom.

Zu den Punkten 1 - 6: kommt auf die Umstände des Falles an. Einiges davon klingt recht subjektiv. Aber daß ein Richter Ordnungsmaßnahmen androht, wenn die Zuschauer im Saal mit einem Picknick beginnen, ist nicht sehr überraschend. Essen kann man außen auf dem Gang.
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 13.01.06, 06:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Richter ist in hohem Masse unabhängig. Dies ist auch richtig, und solche Auswüchse, wie oben beschrieben, sind recht selten.

Solche Typen gibt es an Amtsgerichten immer wieder. Da kann man nur auf die Zähne beissen und auf die Berufung hoffen.

Der Vorgesetzte des Richters, also der Justizminister, kann hier nicht viel tun.
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Blauer Himmel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.09.2005
Beiträge: 25
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 13.01.06, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

Die einzige Möglichkeit besteht meiner Meinung nach darin, den Richter wegen Befangenheit abzulehnen. Praktischer ist es allerdings auf die Berufung zu vertrauen.
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Cicero
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 13.01.06, 16:16    Titel: Re: Richterliche Inquisition - legitimiert ? Antworten mit Zitat

sensibel hat folgendes geschrieben::
JEDER Angeklagte ist grundlegend schuldig - bevor er den Saal betritt. 98% Quote zur Verurteilung - eine eindeutige Sprache.


Tatsächlich enden Strafverfahren eher selten mit einem Freispruch weil die Staatsanwaltschaft in der Regel nur anklagt, wenn aufgrund ihrer Ermittlungen mit einer Verurteilung zu rechnen ist.
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13
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 13.01.06, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Solche Typen gibt es an Amtsgerichten immer wieder. Da kann man nur auf die Zähne beissen und auf die Berufung hoffen.


Interessante These!
Das AG - zuweilen die Schrottinstanz... da kenne ich aber auch Beispiele "weiter oben"!

_________________
MfG
13
Lach nicht!! Freu Dich anders! Mr. Green
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 16.01.06, 13:29    Titel: Re: Richterliche Inquisition - legitimiert ? Antworten mit Zitat

sensibel hat folgendes geschrieben::
Zudem, welche Aussagekraft besitzt es, wenn Strafverteidiger (plural!) es ablehnen im Saal zu erscheinen

Das Verhalten des Richters und die Tatsache, dass mehrere Strafverteidiger nicht bereit waren, die Verteidigung zu übernehmen, hat m.E. eine Aussagekraft dahingehend, dass das Verhalten des Angeklagten die Ursache sein könnte...
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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sensibel
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Anmeldungsdatum: 13.01.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 28.01.06, 00:47    Titel: Nicht die ... Antworten mit Zitat

Hypothese zur Schuld des Angeklagten - sondern das Verhalten und die Willkür eines Richters stehen zur Debatte.

Konkretisiert in dem Fall; der Angeklagte ist insolvent und logischer Weise offen stehende Krankenkassenbeiträge werden ensprechend verfolgt. An der Stelle keine weiteren Diskussionen über Sinn und Unsinn eines derartigen Verfahrens gegen diesen Menschen...

.. sondern der Hinweis auf einen Richter, welcher mit aller Härte das Höchststrafmaß anwendet, persönliche Diffamierungen einbindet und den klaren "Vorsatz" untermalt.

Folgeakt - es wird von der Berufung ausgegangen. Was wenn keine finanziellen Mittel vorhanden sind um diese zu führen ?

Welcher Unsinn, einen Richter frei und unabhängig ohne Konsequenz agieren und walten zu lassen. Mensch ist Mensch - und wer ist frei von Fehlern ? ein Richter...
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Gregorovius
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 122

BeitragVerfasst am: 28.01.06, 11:05    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Konkretisiert in dem Fall; der Angeklagte ist insolvent und logischer Weise offen stehende Krankenkassenbeiträge werden ensprechend verfolgt.


Anklage wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB)?
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Hensl



Anmeldungsdatum: 09.05.2005
Beiträge: 509

BeitragVerfasst am: 28.01.06, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

ein revolverblatt drauf aufmerksam machen, damit die mit versteckter kamera eine story draus machen Smilie
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kennt Juriquette breits auswendig Winken

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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 28.01.06, 16:39    Titel: Antworten mit Zitat

... und sich gleich noch strafbar. Mit den Augen rollen
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Hensl



Anmeldungsdatum: 09.05.2005
Beiträge: 509

BeitragVerfasst am: 28.01.06, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

aber wenn unser welpenprinz beim pinkeln an den türkischen pavillion fotografiert und in allen blättern abgelichtet wird, wird er ja auch nicht gefragt...
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kennt Juriquette breits auswendig Winken

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asphaltsurfer
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Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 28.01.06, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

WELPENprinz?! Hihi, macht der jetzt einen auf Hundezüchter? Das hab ich glatt verpasst Lachen
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Hensl



Anmeldungsdatum: 09.05.2005
Beiträge: 509

BeitragVerfasst am: 28.01.06, 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

WELFENprinz Winken
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 28.01.06, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hensl hat folgendes geschrieben::
aber wenn unser welpenprinz beim pinkeln an den türkischen pavillion fotografiert und in allen blättern abgelichtet wird, wird er ja auch nicht gefragt...


Das läßt sich wohl kaum mit Aufnahmen aus dem Gerichtssaal vergleichen. Mit den Augen rollen
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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