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A beginnt ein geringfügiges Arbeitsverhältnis bei Anwalt B. Während der Arbeitszeit unterhalten sich A und B über Familienrechtsangelegenheiten, weil A vor einer Scheidung steht.
Das Arbeitsverhältnis war nicht von langer Dauer, denn nach vier Monaten kündigt A kurzfristig und fristlos das Arbeitsverhältnis aus zeitlichen Gründen.
Nun nach weiteren vier Wochen meldet sich Anwalt B schriftlich bei A um die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu bestätigen und weist im selben Schreiben Beratungsgebühren aus, von denen nie die Rede war.
Darf der Anwalt das, gibt es dafür eine Rechtsgrundlage???
Grundsätzlich bestimmt. Wenn man eine geringfügige Tätigkeit bei einer KFZ-Werkstatt beginnt und der Chef das eigene Auto repariert, ist es auch nicht zwingend umsonst...
A beginnt ein geringfügiges Arbeitsverhältnis bei Anwalt B. Während der Arbeitszeit unterhalten sich A und B über Familienrechtsangelegenheiten, weil A vor einer Scheidung steht.
Das Arbeitsverhältnis war nicht von langer Dauer, denn nach vier Monaten kündigt A kurzfristig und fristlos das Arbeitsverhältnis aus zeitlichen Gründen.
Nun nach weiteren vier Wochen meldet sich Anwalt B schriftlich bei A um die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu bestätigen und weist im selben Schreiben Beratungsgebühren aus, von denen nie die Rede war.
Darf der Anwalt das, gibt es dafür eine Rechtsgrundlage???
Vielen lieben dank im voraus, für eure Meinungen
Beratungsgebühren entstehen, wenn der Anwalt keinen Prozeßauftrag erhalten hat und auch nicht Dritten gegenüber tätig werden soll. Sie entstehen für den Fall, dass eine Beratung mit dem Mandanten oder eine gutachterliche Stellungnahme zu einem Rechtsproblem erfolgen soll.
Eine Unterhaltung mit einem Anwalt über Familienrechtsangelegenheiten vor einer Scheidung ist üblicherweise kostenpflichtig. Es gibt da für Angestellte kein "Deputat".
Es mag ja durchaus sein, daß der Herr Anwalt sich da nun etwas kleinkariert anstellt.
Andererseits kann ich mir vorstellen, daß man als Arbeitgeber bei einem Arbeitnehmer, der einen derart hat hängen lassen (kurzfristig und fristlos das Arbeitsverhältnis "aus zeitlichen Gründen" hingeschmissen hat), nur ungern "fünfe gerade" sein lässt.
kdM _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
Es mag ja durchaus sein, daß der Herr Anwalt sich da nun etwas kleinkariert anstellt.
Ja, das finde ich allerdings in diesem Fall ehrlich gesagt auch.
Mann Mann, auf so eine Idee muss man wirklich erst mal kommen... Wenn das Schule macht, redet irgendwann niemand mehr mit uns Anwälten, aus Angst, dass das evtl. was kosten könnte...
wenn ich mit meiner angestellten fachsimple im täglichen bürogespräch, stelle ich nicht eine rechnung dafür aus...das ist ja wirklich abstrus...ansonsten müsste ich ihr vor jedem gespräch, was ich als beratung auslegen könnte, einen vertrag zur unterschrift vorlegen _________________ -die Wahrheit ist ein scharfes Schwert -
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