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Gebühren für Beratung

 
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Lolle23
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.01.2006
Beiträge: 14
Wohnort: Wuppertal

BeitragVerfasst am: 13.01.06, 13:35    Titel: Gebühren für Beratung Antworten mit Zitat

Folgender Sachverhalt:

A beginnt ein geringfügiges Arbeitsverhältnis bei Anwalt B. Während der Arbeitszeit unterhalten sich A und B über Familienrechtsangelegenheiten, weil A vor einer Scheidung steht.

Das Arbeitsverhältnis war nicht von langer Dauer, denn nach vier Monaten kündigt A kurzfristig und fristlos das Arbeitsverhältnis aus zeitlichen Gründen.

Nun nach weiteren vier Wochen meldet sich Anwalt B schriftlich bei A um die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu bestätigen und weist im selben Schreiben Beratungsgebühren aus, von denen nie die Rede war.

Darf der Anwalt das, gibt es dafür eine Rechtsgrundlage???

Vielen lieben dank im voraus, für eure Meinungen Smilie
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zickenlatein
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 1006
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 13.01.06, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

kommt drauf an, ob du ihm einen auftrag erteilt hast und er das nachweisen kann
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-die Wahrheit ist ein scharfes Schwert -
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 13.01.06, 22:57    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich bestimmt. Wenn man eine geringfügige Tätigkeit bei einer KFZ-Werkstatt beginnt und der Chef das eigene Auto repariert, ist es auch nicht zwingend umsonst...
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kdM
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Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 14.01.06, 11:11    Titel: Re: Gebühren für Beratung Antworten mit Zitat

Lolle23 hat folgendes geschrieben::
Folgender Sachverhalt:

A beginnt ein geringfügiges Arbeitsverhältnis bei Anwalt B. Während der Arbeitszeit unterhalten sich A und B über Familienrechtsangelegenheiten, weil A vor einer Scheidung steht.

Das Arbeitsverhältnis war nicht von langer Dauer, denn nach vier Monaten kündigt A kurzfristig und fristlos das Arbeitsverhältnis aus zeitlichen Gründen.

Nun nach weiteren vier Wochen meldet sich Anwalt B schriftlich bei A um die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu bestätigen und weist im selben Schreiben Beratungsgebühren aus, von denen nie die Rede war.

Darf der Anwalt das, gibt es dafür eine Rechtsgrundlage???

Vielen lieben dank im voraus, für eure Meinungen Smilie




Beratungsgebühren entstehen, wenn der Anwalt keinen Prozeßauftrag erhalten hat und auch nicht Dritten gegenüber tätig werden soll. Sie entstehen für den Fall, dass eine Beratung mit dem Mandanten oder eine gutachterliche Stellungnahme zu einem Rechtsproblem erfolgen soll.

Eine Unterhaltung mit einem Anwalt über Familienrechtsangelegenheiten vor einer Scheidung ist üblicherweise kostenpflichtig. Es gibt da für Angestellte kein "Deputat".

Es mag ja durchaus sein, daß der Herr Anwalt sich da nun etwas kleinkariert anstellt.

Andererseits kann ich mir vorstellen, daß man als Arbeitgeber bei einem Arbeitnehmer, der einen derart hat hängen lassen (kurzfristig und fristlos das Arbeitsverhältnis "aus zeitlichen Gründen" hingeschmissen hat), nur ungern "fünfe gerade" sein lässt.

kdM
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„Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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Wintermute*
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.10.2005
Beiträge: 910

BeitragVerfasst am: 14.01.06, 13:05    Titel: Re: Gebühren für Beratung Antworten mit Zitat

kdM hat folgendes geschrieben::


Es mag ja durchaus sein, daß der Herr Anwalt sich da nun etwas kleinkariert anstellt.



Ja, das finde ich allerdings in diesem Fall ehrlich gesagt auch.
Mann Mann, auf so eine Idee muss man wirklich erst mal kommen... Wenn das Schule macht, redet irgendwann niemand mehr mit uns Anwälten, aus Angst, dass das evtl. was kosten könnte...
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zickenlatein
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 1006
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 14.01.06, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

wenn ich mit meiner angestellten fachsimple im täglichen bürogespräch, stelle ich nicht eine rechnung dafür aus...das ist ja wirklich abstrus...ansonsten müsste ich ihr vor jedem gespräch, was ich als beratung auslegen könnte, einen vertrag zur unterschrift vorlegen Lachen
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Lolle23
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.01.2006
Beiträge: 14
Wohnort: Wuppertal

BeitragVerfasst am: 16.01.06, 07:28    Titel: Antworten mit Zitat

Es war ja so, dass dieser Anwalt mitbekam, das seine Beschäftigte in Scheidung lebt und sich sehr für entsprechende Themenlage interessierte.

So sagte der Anwalt wörtlich: "Ich nehme mir am Tag X einen Moment Zeit, und dann können wir uns ja Mal darüber unterhalten."

Das schlug die Beschäftigte nicht aus.

Ist denn das als Auftrag zu sehen?
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Rosina
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.12.2005
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 16.01.06, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

Nein...es ist ein Gespräch unter AG und AN
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