Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Kann ich eine am Bank-Terminal getätigte Überweisung rückgängig machen und wenn ja, wie lange?
Konkret geht es darum, dass ich eine Überweisung in Höhe von 25,00 Euro getätigt habe, obwohl ich keine Zahlung hätte leisten müssen (bin da auf einen Nepp hereingefallen).
Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 2351 Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond
Verfasst am: 17.01.06, 18:04 Titel:
Hallo !
Ich glaube, das geht bei Überweisungen nicht (anders als bei Abbuchungen, die lassen sich ,glaube ich, noch 6 Wochen rückgängig machen), bzw muss der "Empfänger" des Geldes seine Zustimmung zur Rückbuchung erteilen
(ich vermute mal, sonst gäbe es bei einem bekannten Internetauktionshaus auch nicht so viele um ihr Geld betrogene....)
Vielleicht kennt aber einer der hier anwesenden "Bänker" noch einen Trick ?
Herzliche Grüsse
Lulu _________________ Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)
viel wichtiger jedoch und keine Frage :
Jeder Einzelne zählt ! Du auch ! www.dkms.de
Es handelt sich um einen Club, bei dem mich ein anderer (ohne mein Wissen) angemeldet hat.
Ich habe eine Lieferung erhalten, ohne dass ich etwas bestellt hatte.
Da ich im Urlaub war konnte ich die 14 Tage Rückgaberecht nicht einhalten.
Ich habe heute erfahren, dass ich nach §241a BGB keine Bezahlung für diese Leistung erbringen muss, eben da ich diese Bestellung nicht getätigt habe.
Das wusste ich aber vor 3 Tagen nicht, also da, wo ich die Überweisung getätigt habe.
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 17.01.06, 22:04 Titel:
nur zur Info :
Ein Überweisungsrückruf ist nur möglich, wenn das Geld noch nicht auf dem Konto des Empfängers verbucht wurde, das ist nach drei Tagen aber sicherlich geschehen.
Wichtig ist noch : Wenn ohne Vertragsgrundlage gezahlt wurde, ist der Empfänger verpflichtet, das Erlangte herauszugeben (§812ff BGB).
Einen Überweisungsrückruf sollte man am selben Tag, spätestens am nächsten Tag, am Besten vormittags noch beauftragen.
Der Überweisungsrückruf kann nur dann erfolgen, wenn das Geld noch nicht auf dem Empfängerkonto eingegangen ist.
Da heute - je nach Bankengruppe und Empfängerbank - die Überweisungen idR am dritten Tag gutgeschrieben sein sollten (teils auch schon früher), ist immer höchste Eile geboten.
[quote="WernerSnow"]Der Überweisungsrückruf kann nur dann erfolgen, wenn das Geld noch nicht auf dem Empfängerkonto eingegangen ist. [/quote]
Hallo,
das stimmt so nicht mehr, das ist noch der alte Stand.
Mittlerweile kann eine Überweisung nur noch so lange zurückrufen werden, bis das Konto auf irgendeinem Konto der begünstigten Bank eingegangen ist. (§676g BGB) - also nur so lange, bis das Geld die Bank des Empfängers erreicht hat. Und das geht heute ja alles blitzschnell.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.