Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Überweisung rückgängig machen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Überweisung rückgängig machen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Mr.Evil
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.07.2005
Beiträge: 295

BeitragVerfasst am: 17.01.06, 17:55    Titel: Überweisung rückgängig machen Antworten mit Zitat

Kann ich eine am Bank-Terminal getätigte Überweisung rückgängig machen und wenn ja, wie lange?

Konkret geht es darum, dass ich eine Überweisung in Höhe von 25,00 Euro getätigt habe, obwohl ich keine Zahlung hätte leisten müssen (bin da auf einen Nepp hereingefallen).

Habe die Überweisung vor 3 Tagen getätigt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
lulu66
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond

BeitragVerfasst am: 17.01.06, 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo !

Ich glaube, das geht bei Überweisungen nicht (anders als bei Abbuchungen, die lassen sich ,glaube ich, noch 6 Wochen rückgängig machen), bzw muss der "Empfänger" des Geldes seine Zustimmung zur Rückbuchung erteilen
(ich vermute mal, sonst gäbe es bei einem bekannten Internetauktionshaus auch nicht so viele um ihr Geld betrogene....)

Vielleicht kennt aber einer der hier anwesenden "Bänker" noch einen Trick ?


Herzliche Grüsse

Lulu
_________________
Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)

viel wichtiger jedoch und keine Frage :
Jeder Einzelne zählt ! Du auch ! www.dkms.de
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Mr.Evil
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.07.2005
Beiträge: 295

BeitragVerfasst am: 17.01.06, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

Es handelt sich um einen Club, bei dem mich ein anderer (ohne mein Wissen) angemeldet hat.

Ich habe eine Lieferung erhalten, ohne dass ich etwas bestellt hatte.
Da ich im Urlaub war konnte ich die 14 Tage Rückgaberecht nicht einhalten.

Ich habe heute erfahren, dass ich nach §241a BGB keine Bezahlung für diese Leistung erbringen muss, eben da ich diese Bestellung nicht getätigt habe.

Das wusste ich aber vor 3 Tagen nicht, also da, wo ich die Überweisung getätigt habe.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 17.01.06, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

Nach 3 Tagen ist das Geld sehr wahrscheinlich schon beiom Empfänger. Du mußt Dich also an diesen wenden, nicht an Deine Bank - die hat's nicht mehr.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hjb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 17.01.06, 22:04    Titel: Antworten mit Zitat

nur zur Info :

Ein Überweisungsrückruf ist nur möglich, wenn das Geld noch nicht auf dem Konto des Empfängers verbucht wurde, das ist nach drei Tagen aber sicherlich geschehen.

Wichtig ist noch : Wenn ohne Vertragsgrundlage gezahlt wurde, ist der Empfänger verpflichtet, das Erlangte herauszugeben (§812ff BGB).

Gruss Hans-Jürgen
***
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
WernerSnow
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 234

BeitragVerfasst am: 18.01.06, 10:49    Titel: Ergänzung Antworten mit Zitat

Einen Überweisungsrückruf sollte man am selben Tag, spätestens am nächsten Tag, am Besten vormittags noch beauftragen.

Der Überweisungsrückruf kann nur dann erfolgen, wenn das Geld noch nicht auf dem Empfängerkonto eingegangen ist.

Da heute - je nach Bankengruppe und Empfängerbank - die Überweisungen idR am dritten Tag gutgeschrieben sein sollten (teils auch schon früher), ist immer höchste Eile geboten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Katzen-Mama
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.08.2005
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 19.01.06, 09:02    Titel: Re: Ergänzung Antworten mit Zitat

[quote="WernerSnow"]Der Überweisungsrückruf kann nur dann erfolgen, wenn das Geld noch nicht auf dem Empfängerkonto eingegangen ist. [/quote]

Hallo,

das stimmt so nicht mehr, das ist noch der alte Stand.
Mittlerweile kann eine Überweisung nur noch so lange zurückrufen werden, bis das Konto auf irgendeinem Konto der begünstigten Bank eingegangen ist. (§676g BGB) - also nur so lange, bis das Geld die Bank des Empfängers erreicht hat. Und das geht heute ja alles blitzschnell.

Viele Grüße
Katzen-Mama
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.