Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Schriftlicher Vertrag mit mündlicher Erweiterung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Schriftlicher Vertrag mit mündlicher Erweiterung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Bluezone
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 18.01.06, 20:22    Titel: Schriftlicher Vertrag mit mündlicher Erweiterung Antworten mit Zitat

Hallo,
vorab: ich war mir nicht sicher,ob diese Rubrik richtig ist. Falls es das nicht ist, bitte verschieben. Danke.

Es geht um folgendes Problem:
Ein Vertrag wurde schriftlich geschlossen. Dann wurde per Handschlag, da man sich kannte und es vorher oft so gehandhabt hat (quasi unter Freunden), eine Ergänzung mündlich vereinbart unter Zeugen. In der Abschlussrechnung wurde auf die Mehrkosten verwiesen, die in separater Rechnung erfasst würden. Letztendlich wird nun aber so getan als wäre nichts vereinbart worden und die Zahlung (Mehrkosten) werden nicht beglichen.Und nun?

Gibt es eine Möglichkeit das Geld einzuklagen? Oder ist es aussichtslos,da nichts Schriftliches vorliegt?

Anwälte wurden befragt: Der Eine sagt,dass es erfolgreich ist, wenn man klagt, der Andere schließt es aus. Geschockt

Ich denke mir immer, es gibt doch Zeugen. Sind die "nichts wert"?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 19.01.06, 07:20    Titel: Re: Schriftlicher Vertrag mit mündlicher Erweiterung Antworten mit Zitat

Bluezone hat folgendes geschrieben::

Gibt es eine Möglichkeit das Geld einzuklagen? Oder ist es aussichtslos,da nichts Schriftliches vorliegt?

Verträge können schriftlich, mündlich, ja sogar durch konkludentes Handeln geschlossen werden. Wenn Sie sich im Recht glauben, können Sie dieses Recht auch einklagen. Ein ordentliches Gericht (Amtsgericht oder Landgericht) wird sich mit ihrem Begehren befassen. Dabei können auch Zeugen befragt werden.
Natürlich kann Ihnen vorher niemand sagen, was dabei herauskommt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.