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Verfasst am: 18.01.06, 20:22 Titel: Schriftlicher Vertrag mit mündlicher Erweiterung
Hallo,
vorab: ich war mir nicht sicher,ob diese Rubrik richtig ist. Falls es das nicht ist, bitte verschieben. Danke.
Es geht um folgendes Problem:
Ein Vertrag wurde schriftlich geschlossen. Dann wurde per Handschlag, da man sich kannte und es vorher oft so gehandhabt hat (quasi unter Freunden), eine Ergänzung mündlich vereinbart unter Zeugen. In der Abschlussrechnung wurde auf die Mehrkosten verwiesen, die in separater Rechnung erfasst würden. Letztendlich wird nun aber so getan als wäre nichts vereinbart worden und die Zahlung (Mehrkosten) werden nicht beglichen.Und nun?
Gibt es eine Möglichkeit das Geld einzuklagen? Oder ist es aussichtslos,da nichts Schriftliches vorliegt?
Anwälte wurden befragt: Der Eine sagt,dass es erfolgreich ist, wenn man klagt, der Andere schließt es aus.
Ich denke mir immer, es gibt doch Zeugen. Sind die "nichts wert"?
Verfasst am: 19.01.06, 07:20 Titel: Re: Schriftlicher Vertrag mit mündlicher Erweiterung
Bluezone hat folgendes geschrieben::
Gibt es eine Möglichkeit das Geld einzuklagen? Oder ist es aussichtslos,da nichts Schriftliches vorliegt?
Verträge können schriftlich, mündlich, ja sogar durch konkludentes Handeln geschlossen werden. Wenn Sie sich im Recht glauben, können Sie dieses Recht auch einklagen. Ein ordentliches Gericht (Amtsgericht oder Landgericht) wird sich mit ihrem Begehren befassen. Dabei können auch Zeugen befragt werden.
Natürlich kann Ihnen vorher niemand sagen, was dabei herauskommt.
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