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Gesamtschuldnerausgleich

 
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Denise 2011
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 20.01.06, 12:02    Titel: Gesamtschuldnerausgleich Antworten mit Zitat

Hallo,
ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.
Also:
A und B haben wärend Ihrer Ehe ein Darlehen von knapp 8000€ aufgenommen. Kurz nach Darlehensaufnahme haben die Beiden sich getrennt. Mitlerweile sind sie geschieden und B ist erneut verheiratet und Vater eines Sohnes.
Da sich A und B kurz nach Darlehensaufnahme getrennt haben , hat B bis jetzt das Darlehen allein abbezahlt. A weigerte das Darlehen mit abzuzahlen. Da das Darlehen für einen gemeinsamen Kontoausgleich aufgenommen wurde, es sind also gemeinsame Schulden, hat B sich an einen Anwalt gewandt. Trotz einigen gütlichen Vorschlägen von Seite B weigert sich A immernoch.
Jetzt wird per Mahnbescheid ein Gesamtschuldnerausgleich veranlasst.
Meine Frage:
Welche zusätzlichen Kosten kommen durch den Rechtsstreit auf A zu? Wie läuft das ganze ab? Und wie läuft das mit dem Darlehen? B müsste nur noch 700€ zahlen und hätte die Hälfte des Kredits abbezahlt. Muss A dann automatisch den Rest des Darlehens zahlen? Oder werden gar 2 neue Darlehensverträge geschrieben?
Danke im Vorraus
Denise und Patrik
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zickenlatein
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 1006
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 20.01.06, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

zuerst einmal müsste geprüft werden, ob die bank überhaupt einen der beiden aus der gesamtschulnerischen haftung entlässt
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Denise 2011
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 20.01.06, 17:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
mit der Bank ist soweit alles geklärt. Und wie läuft das dann weiter?
Denise
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zickenlatein
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 1006
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 20.01.06, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

dann kann ja die bank zwei darlehen daraus machen und jeder ist für seins verantwortlich
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selbstdenker
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 267

BeitragVerfasst am: 29.01.06, 01:47    Titel: Antworten mit Zitat

zickenlatein hat folgendes geschrieben::
dann kann ja die bank zwei darlehen daraus machen und jeder ist für seins verantwortlich



Hallo!
Es geht dem Frager nicht um das Außenverhältnis Schuldner <-> Gläubiger, sondern ausschließlich um das Innenverhältnis Schuldner <-> Schuldner, das war doch deutlich dargestellt. Was der Gläubiger alles könnte, wenn er denn wöllte (und mit allem Verlaub saublöd wäre, so er seine beiden Gesamtschuldner je zu 50% aus der Haftung entlässt) kann hier außen vorbleiben.

selbstdenker
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zickenlatein
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 1006
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 29.01.06, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

selbstdenker, zuerst sollte man mal den einfachsten weg versuchen....dann mach du doch mal einen konstruktiven vorschlag für das innenverhältnis Cool
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