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Hallo,
ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.
Also:
A und B haben wärend Ihrer Ehe ein Darlehen von knapp 8000€ aufgenommen. Kurz nach Darlehensaufnahme haben die Beiden sich getrennt. Mitlerweile sind sie geschieden und B ist erneut verheiratet und Vater eines Sohnes.
Da sich A und B kurz nach Darlehensaufnahme getrennt haben , hat B bis jetzt das Darlehen allein abbezahlt. A weigerte das Darlehen mit abzuzahlen. Da das Darlehen für einen gemeinsamen Kontoausgleich aufgenommen wurde, es sind also gemeinsame Schulden, hat B sich an einen Anwalt gewandt. Trotz einigen gütlichen Vorschlägen von Seite B weigert sich A immernoch.
Jetzt wird per Mahnbescheid ein Gesamtschuldnerausgleich veranlasst.
Meine Frage:
Welche zusätzlichen Kosten kommen durch den Rechtsstreit auf A zu? Wie läuft das ganze ab? Und wie läuft das mit dem Darlehen? B müsste nur noch 700€ zahlen und hätte die Hälfte des Kredits abbezahlt. Muss A dann automatisch den Rest des Darlehens zahlen? Oder werden gar 2 neue Darlehensverträge geschrieben?
Danke im Vorraus
Denise und Patrik
dann kann ja die bank zwei darlehen daraus machen und jeder ist für seins verantwortlich
Hallo!
Es geht dem Frager nicht um das Außenverhältnis Schuldner <-> Gläubiger, sondern ausschließlich um das Innenverhältnis Schuldner <-> Schuldner, das war doch deutlich dargestellt. Was der Gläubiger alles könnte, wenn er denn wöllte (und mit allem Verlaub saublöd wäre, so er seine beiden Gesamtschuldner je zu 50% aus der Haftung entlässt) kann hier außen vorbleiben.
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