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Bricht VVG die AVB's?

 
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wurzelsepp
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.01.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 20.01.06, 19:19    Titel: Bricht VVG die AVB's? Antworten mit Zitat

Hallo,

bricht ein Gesetz z.B. das VVG die Allgemeinen Vertragsbedingungen bei z.B. einem Vertrag zur privaten Krankenversicherung?

Gruß

wurzelsepp
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Melle
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 20.01.06, 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Wurzelsepp...was für ein Name Lachen

Bei Gesetzen gilt der Grundsatz "lex spezialis vor lex generalis", d.h. das speziellere Recht hebelt das Übergeordnete aus, es darf jedoch nur zum Vorteil ausgelegt werden
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wurzelsepp
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.01.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 20.01.06, 20:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Melle,

heisst das, daß die AVB's das VVg aushebeln? Mit den Augen rollen

Wenn ja, dann zu wessen Vorteil? Meinem?

Gruß

Christian (mein richtiger Name Mr. Green )
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Melle
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 21.01.06, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Christian Sehr glücklich

Aushebeln nicht direkt, nicht alles ist in den AVBs geregelt. Manches wird in den AVB auch nur konkretisiert (zum Beispiel die Obliegenheiten; § 6 VVG)

Jo, immer nur zum Vorteil des Versicherten. Jedenfalls ist das in der Krankenversicherung so Smilie
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ihuehn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 23.01.06, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

M. E. gibt es zwei unterschiedliche Fälle: Sogenannte halbzwingende und zwingende Vorschriften des VVG.

Halbzwingende können zum Vorteil für den VN in den AVB verändert werden.

Zwingende können durch AVB überhaupt nicht verändert werden.

(Mal in den grauen Zellen gekramt, hoffe dass es so stimmt...)

edit: zur Sicherheit hab ich mal gegoogelt, stimmt so, wie ich erklärt habe.
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WM- ich war dabei!!
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 23.01.06, 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

ihuehn hat folgendes geschrieben::
M. E. gibt es zwei unterschiedliche Fälle: Sogenannte halbzwingende und zwingende Vorschriften des VVG..


ist zwar nur von "akademischer Bedeutung", aber es gibt sogar drei Sorten von Vorschriften im VVG:

die "zwingenden": davon darf in den Allgemeinen Vers.bedingungen Klauseln oder Individualabreden nicht abgewichen werden. Beispiel: § 5 VVG, Billigungsklausel, oder § 8 VVG, Vertragsverlängerung.

Dann gibt es die "halbzwingenden": davon darf nur zugunsten des Versicherungsnehmers abgewichen werden. z.B. §§ 37 bis 41a VVG, Prämienzahlung.

und schließlich die "abdingbaren": die dürfen in den Bedingungen oder einzelvertraglich gestaltet werden, wie die Vertragspartner das möchten. Beispiel: § 7 VVG: hier ist geregelt, dass eine Versicherung am Mittag (also um 12.00 Uhr) des vereinbarten Beginntages beginnen soll. Davon kann jederzeit abgewichen werden: die Vertragspartner können vereinbaren, dass die Versicherung heuite, am 23.01.2006, um 09.23 Uhr beginnen soll. Wenn eine solche Vereinbarung nicht getroffen wird, gilt die VVG-Regelung.

Ich hoffe, ich konnte etwas zur weiteren Verwirrung beitragen[/quote]
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Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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ihuehn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 23.01.06, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

@Mogli: es ist ja einfach schön wie wir uns ergänzen Sehr glücklich
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 23.01.06, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

ist denn

unabdingbar
und
abdingbar

nicht das gleiche wie

zwingend
und
halbzwingend?

so hab ich es zumindest in erinnerung... Frage
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 24.01.06, 07:32    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
ist denn

unabdingbar
und
abdingbar

nicht das gleiche wie

zwingend
und
halbzwingend?

so hab ich es zumindest in erinnerung... Frage



nee, nicht ganz. "unabdingbar" ist das gleiche wie "zwingend". Allerdings ist die Bezeichnung "zwingend" hier gebräuchlicher.

"abdingbar" ist nichtdas gleiche wie "halbzwingend". Abdingbare Bestimmungen können von den Vertragsparteien nach Belieben geändert oder sogar weggelassen werden. "halbzwingende" dürfen nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers (oder anderen durch das VVG Geschützten, z.B. Erwerber oder Realrechtsgläubiger) geändert werden.

Wenn´s sein muss, überleg ich mir noch ein paar Beispiele dazu. Aber das soll bitte nicht in eine Lehrveranstaltung des allgemeinen Versicherungsvertragsrechts ausarten.

Grüße, Mogli
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Melle
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 24.01.06, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

*gg*

huhu talla und Mogli

oh mann, an diese Vorschriften habsch ja gar net gedacht...der Fachwirt ist ja noch gar nicht so lange her Verlegen

Im übrigen gebe ich Mogli im letzten Posting recht Sehr glücklich
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ihuehn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 24.01.06, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

Melle hat folgendes geschrieben::
*der Fachwirt ist ja noch gar nicht so lange her Verlegen


Ich mache ihn gerade Winken Schlimm, was man hört und sofort wieder vergisst Traurig
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Melle
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Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 24.01.06, 17:42    Titel: Antworten mit Zitat

ihuehn hat folgendes geschrieben::

Ich mache ihn gerade Winken Schlimm, was man hört und sofort wieder vergisst Traurig


tja, ich schlug mich beim Fachwirt mehr oder weniger so durch nach dem Motto "die Prüfung zählt" Sehr glücklich und die Prüfung im Versicherungsrecht hatte ich ja schon im ersten Semester Cool
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