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wurzelsepp Interessierter
Anmeldungsdatum: 20.01.2006 Beiträge: 6
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Verfasst am: 20.01.06, 19:19 Titel: Bricht VVG die AVB's? |
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Hallo,
bricht ein Gesetz z.B. das VVG die Allgemeinen Vertragsbedingungen bei z.B. einem Vertrag zur privaten Krankenversicherung?
Gruß
wurzelsepp |
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Melle FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.04.2005 Beiträge: 189
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Verfasst am: 20.01.06, 20:01 Titel: |
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Hallo Wurzelsepp...was für ein Name
Bei Gesetzen gilt der Grundsatz "lex spezialis vor lex generalis", d.h. das speziellere Recht hebelt das Übergeordnete aus, es darf jedoch nur zum Vorteil ausgelegt werden |
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wurzelsepp Interessierter
Anmeldungsdatum: 20.01.2006 Beiträge: 6
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Verfasst am: 20.01.06, 20:08 Titel: |
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Hallo Melle,
heisst das, daß die AVB's das VVg aushebeln?
Wenn ja, dann zu wessen Vorteil? Meinem?
Gruß
Christian (mein richtiger Name ) |
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Melle FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.04.2005 Beiträge: 189
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Verfasst am: 21.01.06, 12:51 Titel: |
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Hallo Christian
Aushebeln nicht direkt, nicht alles ist in den AVBs geregelt. Manches wird in den AVB auch nur konkretisiert (zum Beispiel die Obliegenheiten; § 6 VVG)
Jo, immer nur zum Vorteil des Versicherten. Jedenfalls ist das in der Krankenversicherung so  |
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ihuehn FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.03.2005 Beiträge: 558 Wohnort: Bielefeld
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Verfasst am: 23.01.06, 10:05 Titel: |
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M. E. gibt es zwei unterschiedliche Fälle: Sogenannte halbzwingende und zwingende Vorschriften des VVG.
Halbzwingende können zum Vorteil für den VN in den AVB verändert werden.
Zwingende können durch AVB überhaupt nicht verändert werden.
(Mal in den grauen Zellen gekramt, hoffe dass es so stimmt...)
edit: zur Sicherheit hab ich mal gegoogelt, stimmt so, wie ich erklärt habe. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist
WM- ich war dabei!! |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 23.01.06, 11:16 Titel: |
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| ihuehn hat folgendes geschrieben:: | | M. E. gibt es zwei unterschiedliche Fälle: Sogenannte halbzwingende und zwingende Vorschriften des VVG.. |
ist zwar nur von "akademischer Bedeutung", aber es gibt sogar drei Sorten von Vorschriften im VVG:
die "zwingenden": davon darf in den Allgemeinen Vers.bedingungen Klauseln oder Individualabreden nicht abgewichen werden. Beispiel: § 5 VVG, Billigungsklausel, oder § 8 VVG, Vertragsverlängerung.
Dann gibt es die "halbzwingenden": davon darf nur zugunsten des Versicherungsnehmers abgewichen werden. z.B. §§ 37 bis 41a VVG, Prämienzahlung.
und schließlich die "abdingbaren": die dürfen in den Bedingungen oder einzelvertraglich gestaltet werden, wie die Vertragspartner das möchten. Beispiel: § 7 VVG: hier ist geregelt, dass eine Versicherung am Mittag (also um 12.00 Uhr) des vereinbarten Beginntages beginnen soll. Davon kann jederzeit abgewichen werden: die Vertragspartner können vereinbaren, dass die Versicherung heuite, am 23.01.2006, um 09.23 Uhr beginnen soll. Wenn eine solche Vereinbarung nicht getroffen wird, gilt die VVG-Regelung.
Ich hoffe, ich konnte etwas zur weiteren Verwirrung beitragen[/quote] _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
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ihuehn FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.03.2005 Beiträge: 558 Wohnort: Bielefeld
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Verfasst am: 23.01.06, 15:32 Titel: |
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@Mogli: es ist ja einfach schön wie wir uns ergänzen  _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist
WM- ich war dabei!! |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 23.01.06, 15:43 Titel: |
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ist denn
unabdingbar
und
abdingbar
nicht das gleiche wie
zwingend
und
halbzwingend?
so hab ich es zumindest in erinnerung...  _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 24.01.06, 07:32 Titel: |
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| talla hat folgendes geschrieben:: | ist denn
unabdingbar
und
abdingbar
nicht das gleiche wie
zwingend
und
halbzwingend?
so hab ich es zumindest in erinnerung...  |
nee, nicht ganz. "unabdingbar" ist das gleiche wie "zwingend". Allerdings ist die Bezeichnung "zwingend" hier gebräuchlicher.
"abdingbar" ist nichtdas gleiche wie "halbzwingend". Abdingbare Bestimmungen können von den Vertragsparteien nach Belieben geändert oder sogar weggelassen werden. "halbzwingende" dürfen nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers (oder anderen durch das VVG Geschützten, z.B. Erwerber oder Realrechtsgläubiger) geändert werden.
Wenn´s sein muss, überleg ich mir noch ein paar Beispiele dazu. Aber das soll bitte nicht in eine Lehrveranstaltung des allgemeinen Versicherungsvertragsrechts ausarten.
Grüße, Mogli |
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Melle FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.04.2005 Beiträge: 189
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Verfasst am: 24.01.06, 17:02 Titel: |
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*gg*
huhu talla und Mogli
oh mann, an diese Vorschriften habsch ja gar net gedacht...der Fachwirt ist ja noch gar nicht so lange her
Im übrigen gebe ich Mogli im letzten Posting recht  |
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ihuehn FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.03.2005 Beiträge: 558 Wohnort: Bielefeld
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Verfasst am: 24.01.06, 17:30 Titel: |
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| Melle hat folgendes geschrieben:: | *der Fachwirt ist ja noch gar nicht so lange her  |
Ich mache ihn gerade Schlimm, was man hört und sofort wieder vergisst  _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist
WM- ich war dabei!! |
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Melle FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.04.2005 Beiträge: 189
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Verfasst am: 24.01.06, 17:42 Titel: |
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| ihuehn hat folgendes geschrieben:: |
Ich mache ihn gerade Schlimm, was man hört und sofort wieder vergisst  |
tja, ich schlug mich beim Fachwirt mehr oder weniger so durch nach dem Motto "die Prüfung zählt" und die Prüfung im Versicherungsrecht hatte ich ja schon im ersten Semester  |
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