Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kfz ummelden?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kfz ummelden?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Frettchen
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.01.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 22.01.06, 15:09    Titel: Kfz ummelden? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich betreibe ein Gewerbe an meinem Wohnort. Gleichzeitig gönne ich mir eine Ferienwohnung in einem anderen Ort. Diese ist eine normale Mietwohnung. Dort habe ich ebenfalls ein Firmenschild angebracht, arbeite dort aber nicht (also nur für den Steuerberater Cool ). Nun habe ich erfahren, dass die Kfz-Versicherung am Ort der Ferienwohnung erheblich billiger ist. Darf ich dort mein Kfz auch dann anmelden, wenn ich mich zu 90% meiner Zeit am Hauptwohnsitz aufhalte?

Gruß,
Frettchen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
marcdsl
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.03.2005
Beiträge: 481

BeitragVerfasst am: 22.01.06, 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

Weiß ich zwar nicht, aber finde ich an für sich eine klasse Idee!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 23.01.06, 08:12    Titel: Antworten mit Zitat

das ganze hat nichts mit versicherungsrecht zu tun...
der versicherung ist es ziemlich egal, wo das auto zugelassen ist.

das ganze wird irgendwo in der StVzO oder so geregelt. daher mal am besten im forum für verkehrsrecht anfragen.
irgendwo gibts nen paragraphen, wonach man ein fahrzeug am hauptwohnsitz (also da, wo man sich hauptsächlich aufhält) zulassen muss....
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Eifeler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 23.01.06, 08:16    Titel: Antworten mit Zitat

Wo der Hauptsitz ist, ist vollkommen egal. Daher kann das Auto auch am Zweitwohnsitz angemeldet werden. Habe meinen Wagen aus dem gleichen Grund seit ca. 7 Jahren am Zweitwohnsitz angemeldet. Hat sich bisher noch nie jemand gemeldet das das nicht zulässig ist.
_________________
##################
Viele Grüße Eifeler
##################

Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 23.01.06, 08:25    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Hat sich bisher noch nie jemand gemeldet das das nicht zulässig ist.


das heißt aber nicht, das es deswegen legal ist Winken

ich hab aus dem gleichen grund damals ne verwarnung an nen ziemlich pingeligen beamten in grün bezahlen dürfen...


da haben wir es doch:

Zitat:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge

II. Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger

§23 Zuteilung der amtlichen Kennzeichen

(1) Die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens für ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger hat der Verfügungsberechtigte bei der Zulassungsbehörde zu beantragen, in deren Bezirk das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort haben soll....



soweit zumindest die theorie...

der bußgeldkatalog sieht für verstöße

Zitat:
gegen die Meldepflicht bei Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, gegen die Antrags- oder Anzeigepflicht bei Standortänderung, Veräußerung oder Erwerb des Fahrzeugs oder gegen die Anzeige- oder Vorlagepflicht bei Dauerstilllegung des Fahrzeugs oder gegen die Pflicht, das Kennzeichen entstempeln zu lassen, verstoßen oder Verwertungsnachweis nicht oder nicht vorschriftsmäßig vorgelegt oder abgegeben


ein bußgeld in höhe von € 15,00 vor. das geht ja noch Smilie
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Eifeler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 23.01.06, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

Wieder mal was dazu gelernt. Sehr glücklich

Liegt bei mir vielleicht daran, dass ich in den letzten 7 Jahren nur 1 oder2 mal angehalten worden bin. Da es bei meiner Kfz-Versicherung jährlich ca. 50,00 ausmacht habe ich ja nmoch was gut. Cool
_________________
##################
Viele Grüße Eifeler
##################

Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 23.01.06, 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

Eifeler du Rechenfuchs Sehr glücklich
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.