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Verfasst am: 31.01.06, 13:10 Titel: Leihwagenkosten bei einem Wildschaden
Hallo,
folgendes hat sich ereignet. Es gab einen Wildunfall. Der Fahrer des Fahrzeuges konnte nicht mehr weiterfahren, da das Auto nicht mehr ansprang. Die Polizei hat den Wildschaden aufgenommen. Der Fahrer des Fahrzeuges hat einen Autoschutzbrief bei seiner Versicherung abgeschlossen. Dieser beinhaltet Leihwagenkosten bei einem Unfall von 350,- €. Jetzt sagt die Versicherung ja, aber nicht bei einem Wildschaden. Übernimmt es auch nicht die Haftpflicht oder die Hausratsversicherung? Muss dies eigentlich nicht eindeutig in den Versicherungsbedingungen stehen?
in den Bedingungen für die Verkehrs-Service-Versicherung, die ich so kenne, steht drin, dass Mietwagenkosten übernommen werden bei Fahrzeugausfall durch Panne oder Unfall. Aber nur, wenn sich der Schaden weiter als 50 km vom ständigen Wohnsitz des Versicherungsnehmers entfernt ereignet hat.
Eine Regelung, wonach Mietwagenkosten bei einem Unfallschaden ab 350 EUR ersetzt werden sollen, kenne ich bisher nicht.
Wenn im konkreten Fall Mietwagenkosten bei Wildschaden nicht mitversichert sind - nun, dann ist das eben so. Du hast recht, das muss in den Bedingungen drinstehen, und zwar "eindeutig". Aber was heißt schon "eindeutig"? Ein normaler Mensch kann die Bedingungen meistens nicht eindeutig verstehen (deshalb bin ich vielleicht kein normaler Mensch, aber ich hab´s auch jahrelang gelernt.....)
Weder die Haftpflicht- noch die Hausratversicherung hat damit was zu tun. Die Haftpflichtversicherung kümmert sich um Schäden bei anderen, die Hausratversicherung ist zuständig für bestimmte Schäden am eigenen Hausrat. Das KFZ gehört nicht zum Hausrat. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Verfasst am: 31.01.06, 14:26 Titel: Re: Leihwagenkosten bei einem Wildschaden
Milla hat folgendes geschrieben::
Übernimmt es auch nicht die Haftpflicht oder die Hausratsversicherung?
Was manche Leute für Ideen haben. Aber warte mal, da fällt mir noch was ein:
Falls du in deinem Auto wohnst könnte man unter gewissen Umständen, wenn man die Gesetze nicht so richtig auslegt bzw. da noch ein bißchen was dazumacht und da noch was weg läßt, ja dann könnte unter bestimmten Voraussetzungen die ich hier nicht näher erläutern werde die Hausratversicherung dafür aufkommen. Aber das wird vermutlich sehr schwer gehen. Vorgefertigte Antragsformulare gibt es unter www.mankannsjamalversuchen.de. _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
Ab wo so ein Schutzbrief greift hängt zum Teil auch von der gewählten Kfz-Haftpflicht Versicherung ab. Die meisten Unternehmen bieten eine preisgünstige Basisabsicherung, da wäre z.B. der Schutzbrief mit dieser 50km Grenze und eine etwas höherwertige ( da sind so Features drin wie Rabattretter, nicht nur Wildschäden sondern Tierschäden allgemein, bei VK Ersatz des Neupreis in den ersten 12 Zulassungsmonaten. Da gilt so ein Schutzbrief ab der Haustür.
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