Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Leihwagenkosten bei einem Wildschaden
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Leihwagenkosten bei einem Wildschaden

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Milla
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 31.01.06, 13:10    Titel: Leihwagenkosten bei einem Wildschaden Antworten mit Zitat

Hallo,

folgendes hat sich ereignet. Es gab einen Wildunfall. Der Fahrer des Fahrzeuges konnte nicht mehr weiterfahren, da das Auto nicht mehr ansprang. Die Polizei hat den Wildschaden aufgenommen. Der Fahrer des Fahrzeuges hat einen Autoschutzbrief bei seiner Versicherung abgeschlossen. Dieser beinhaltet Leihwagenkosten bei einem Unfall von 350,- €. Jetzt sagt die Versicherung ja, aber nicht bei einem Wildschaden. Übernimmt es auch nicht die Haftpflicht oder die Hausratsversicherung? Muss dies eigentlich nicht eindeutig in den Versicherungsbedingungen stehen?

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Liebe Grüße

Milla
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 31.01.06, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Milla,

in den Bedingungen für die Verkehrs-Service-Versicherung, die ich so kenne, steht drin, dass Mietwagenkosten übernommen werden bei Fahrzeugausfall durch Panne oder Unfall. Aber nur, wenn sich der Schaden weiter als 50 km vom ständigen Wohnsitz des Versicherungsnehmers entfernt ereignet hat.

Eine Regelung, wonach Mietwagenkosten bei einem Unfallschaden ab 350 EUR ersetzt werden sollen, kenne ich bisher nicht.

Wenn im konkreten Fall Mietwagenkosten bei Wildschaden nicht mitversichert sind - nun, dann ist das eben so. Du hast recht, das muss in den Bedingungen drinstehen, und zwar "eindeutig". Aber was heißt schon "eindeutig"? Ein normaler Mensch kann die Bedingungen meistens nicht eindeutig verstehen (deshalb bin ich vielleicht kein normaler Mensch, aber ich hab´s auch jahrelang gelernt.....)

Weder die Haftpflicht- noch die Hausratversicherung hat damit was zu tun. Die Haftpflichtversicherung kümmert sich um Schäden bei anderen, die Hausratversicherung ist zuständig für bestimmte Schäden am eigenen Hausrat. Das KFZ gehört nicht zum Hausrat.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Milla
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 31.01.06, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mogli,

vielen lieben Dank für Deine Antwort. Ich werde mir mal die Versicherungsbedingungen besorgen.

Liebe Grüße

Milla
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Eifeler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 31.01.06, 14:26    Titel: Re: Leihwagenkosten bei einem Wildschaden Antworten mit Zitat

Milla hat folgendes geschrieben::
Übernimmt es auch nicht die Haftpflicht oder die Hausratsversicherung?


Was manche Leute für Ideen haben. Aber warte mal, da fällt mir noch was ein:

Falls du in deinem Auto wohnst könnte man unter gewissen Umständen, wenn man die Gesetze nicht so richtig auslegt bzw. da noch ein bißchen was dazumacht und da noch was weg läßt, ja dann könnte unter bestimmten Voraussetzungen die ich hier nicht näher erläutern werde die Hausratversicherung dafür aufkommen. Aber das wird vermutlich sehr schwer gehen. Vorgefertigte Antragsformulare gibt es unter www.mankannsjamalversuchen.de.
_________________
##################
Viele Grüße Eifeler
##################

Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 31.01.06, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Lachen
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
railman1967
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.01.2006
Beiträge: 59
Wohnort: Troisdor

BeitragVerfasst am: 31.01.06, 18:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ab wo so ein Schutzbrief greift hängt zum Teil auch von der gewählten Kfz-Haftpflicht Versicherung ab. Die meisten Unternehmen bieten eine preisgünstige Basisabsicherung, da wäre z.B. der Schutzbrief mit dieser 50km Grenze und eine etwas höherwertige ( da sind so Features drin wie Rabattretter, nicht nur Wildschäden sondern Tierschäden allgemein, bei VK Ersatz des Neupreis in den ersten 12 Zulassungsmonaten. Da gilt so ein Schutzbrief ab der Haustür.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.