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Verfasst am: 01.02.06, 10:29 Titel: Das falsche Preisetikett
K hat im Ladengeschäft des V einen Wintermantel für 560 € gekauft, das Geld bereits gezahlt und den verpackten Mantel ausgehändigt erhalten. Bedient wurde er von dem Verkäufer X. Als K gerade das Ladenlokal verlassen will, stürzt aufgeregt der V auf ihn zu und erklärt, dieser Mantel koste 650 €. Es stellt sich heraus, dass eine Aushilfskraft des V versehentlich ein falsches Preisetikett an den Mantel gehängt und deshalb der Verkäufer X den richtigen Preis genannt hatte.
Ist V berechtigt, von K weitere 90 € zu verlangen ?
diese Frage gehört ins Forum Verbraucherrecht. Unabhängig davon: Die Rechtslage ist völlig klar. Der Käufer muß keine EUR 90,- nachzahlen. Bei einer falschen Auszeichnung hat das Geschäft Pech gehabt.
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 01.02.06, 19:19 Titel:
Hallo,
der Hinweis auf Verbraucherrecht stimmt.
Die Aussage, dass das Geschäft "Pech" gehabt hat, stimmt so nicht. So vällig klar ist die Rechtslage bei weitem nicht.
Wenn vor Vertragsabschluss (der meist konkludent abläuft) der Verkäufer die falsche Preisauszeichnung bemerkt, ist er nicht verpflichtet, zum falschen Preis zu verkaufen. Die Preisauszeichnung an sich ist noch kein Vertragsangebot (im vertragsrechtlichen Sinne), das durch einseitige Willenserklärung des Käufers angenommen werden kann, vielmehr handelt es sich um eine so genannte "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots" (invitatio ad offerendum). Der Händler könnte höchstens, wenn er öfters mal falsch auszeichnet, Probleme wegen unlauteren Wettbewerbs bekommen.
Aber selbst nach Abschluss des Vertrages (wie im genannten Beispiel) ist für den Verkäufer noch nicht alles verloren, wenn auch gleich schwieriger. Er kann nämlich den Vertrag unter bestimmten Konstellationen wegen Irrtums (§119 BGB) anfechten. Da sind die Juristen aber mometan noch uneins - in das gleiche Thema geht es z.B. auch, wenn man bei einer Internetauktion durch einen Fehler des Anwenders (oder vielleicht sogar des Computers oder bei der Plattform selbst) einen viel zu niedrigen Preis eingibt und ein Käufer sofort zuschlägt.
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