Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Das falsche Preisetikett
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Das falsche Preisetikett

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
lovestory
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.02.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 01.02.06, 10:29    Titel: Das falsche Preisetikett Antworten mit Zitat

K hat im Ladengeschäft des V einen Wintermantel für 560 € gekauft, das Geld bereits gezahlt und den verpackten Mantel ausgehändigt erhalten. Bedient wurde er von dem Verkäufer X. Als K gerade das Ladenlokal verlassen will, stürzt aufgeregt der V auf ihn zu und erklärt, dieser Mantel koste 650 €. Es stellt sich heraus, dass eine Aushilfskraft des V versehentlich ein falsches Preisetikett an den Mantel gehängt und deshalb der Verkäufer X den richtigen Preis genannt hatte.
Ist V berechtigt, von K weitere 90 € zu verlangen ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rolf22
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 523

BeitragVerfasst am: 01.02.06, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

diese Frage gehört ins Forum Verbraucherrecht. Unabhängig davon: Die Rechtslage ist völlig klar. Der Käufer muß keine EUR 90,- nachzahlen. Bei einer falschen Auszeichnung hat das Geschäft Pech gehabt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hjb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 01.02.06, 19:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der Hinweis auf Verbraucherrecht stimmt.

Die Aussage, dass das Geschäft "Pech" gehabt hat, stimmt so nicht. So vällig klar ist die Rechtslage bei weitem nicht.

Wenn vor Vertragsabschluss (der meist konkludent abläuft) der Verkäufer die falsche Preisauszeichnung bemerkt, ist er nicht verpflichtet, zum falschen Preis zu verkaufen. Die Preisauszeichnung an sich ist noch kein Vertragsangebot (im vertragsrechtlichen Sinne), das durch einseitige Willenserklärung des Käufers angenommen werden kann, vielmehr handelt es sich um eine so genannte "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots" (invitatio ad offerendum). Der Händler könnte höchstens, wenn er öfters mal falsch auszeichnet, Probleme wegen unlauteren Wettbewerbs bekommen.

Aber selbst nach Abschluss des Vertrages (wie im genannten Beispiel) ist für den Verkäufer noch nicht alles verloren, wenn auch gleich schwieriger. Er kann nämlich den Vertrag unter bestimmten Konstellationen wegen Irrtums (§119 BGB) anfechten. Da sind die Juristen aber mometan noch uneins - in das gleiche Thema geht es z.B. auch, wenn man bei einer Internetauktion durch einen Fehler des Anwenders (oder vielleicht sogar des Computers oder bei der Plattform selbst) einen viel zu niedrigen Preis eingibt und ein Käufer sofort zuschlägt.

Gruss Hans-Jürgen
***
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.