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Ist das Anwaltbestächung?

 
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point
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Anmeldungsdatum: 01.02.2006
Beiträge: 100

BeitragVerfasst am: 02.02.06, 01:59    Titel: Ist das Anwaltbestächung? Antworten mit Zitat

Ich habe ein nächsten monat eine Gerichtsverhandlung, und möchte fragen wenn ich jetzt meinem Anwalt das Angebot unterbreite das ich an ihn 3000 Euro bar auf die Hand zahle das er die Anklage der Staatsanwalt abwendet, ob es strafbar wäre?

Der Anwalt ist zur Zeit ein Pflichtverteidiger und bei der Verhandlung geht es um 2 Betrugsfälle und Bedrohung (Mord)

Ich muß dazu sagen das die Morddrohungen nur heiße Luft waren und aus der Luft gegriffen.

Die 2 Betruge wurden durch eine Selbstanzeige gestanden.
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 02.02.06, 06:48    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Bestechung liegt nur dann vor, wenn Sie die 3.000 Euro dem Richter anbieten!

Der Anwalt darf allerdings kein Erfolgshonorar nehmen. Strafbar machen Sie sich mit dem Angebot an den Anwalt aber nicht.
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lulu66
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond

BeitragVerfasst am: 02.02.06, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Eine Bestechung liegt nur dann vor, wenn Sie die 3.000 Euro dem Richter anbieten!
oder dem Staatsanwalt, nich´?
_________________
Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)

viel wichtiger jedoch und keine Frage :
Jeder Einzelne zählt ! Du auch ! www.dkms.de
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asphaltsurfer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 02.02.06, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Yo Lulu, das wär auch nich so cool!
Also Point, spar Dir die Kohle und lass den Anwalt mal machen. Was soll er auch mit den 3000 Eus anfangen? An die StA weiterleiten? Naja, dann würde er sich strafbar machen, was er für Dich kaum riskieren wird Lachen
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 03.02.06, 07:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
das er die Anklage der Staatsanwalt abwendet,


Wie soll das denn gehen? Wenn nächsten Monat Hauptverhandlungstermin angesetzt ist, ist die Anklage bei der Staatsanwaltschaft schon raus und zur Hauptverhandlung zugelassen. Ihr Pflichtverteidiger wird's im Verhandlungstermin schon richten, die Staatskasse ist ja ein sicherer Schuldner... Winken

Mit freundlichen Grüßen

Metzing
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