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Verfasst am: 02.02.06, 01:59 Titel: Ist das Anwaltbestächung?
Ich habe ein nächsten monat eine Gerichtsverhandlung, und möchte fragen wenn ich jetzt meinem Anwalt das Angebot unterbreite das ich an ihn 3000 Euro bar auf die Hand zahle das er die Anklage der Staatsanwalt abwendet, ob es strafbar wäre?
Der Anwalt ist zur Zeit ein Pflichtverteidiger und bei der Verhandlung geht es um 2 Betrugsfälle und Bedrohung (Mord)
Ich muß dazu sagen das die Morddrohungen nur heiße Luft waren und aus der Luft gegriffen.
Die 2 Betruge wurden durch eine Selbstanzeige gestanden.
Yo Lulu, das wär auch nich so cool!
Also Point, spar Dir die Kohle und lass den Anwalt mal machen. Was soll er auch mit den 3000 Eus anfangen? An die StA weiterleiten? Naja, dann würde er sich strafbar machen, was er für Dich kaum riskieren wird
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 03.02.06, 07:19 Titel:
Zitat:
das er die Anklage der Staatsanwalt abwendet,
Wie soll das denn gehen? Wenn nächsten Monat Hauptverhandlungstermin angesetzt ist, ist die Anklage bei der Staatsanwaltschaft schon raus und zur Hauptverhandlung zugelassen. Ihr Pflichtverteidiger wird's im Verhandlungstermin schon richten, die Staatskasse ist ja ein sicherer Schuldner...
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