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Verfasst am: 14.09.04, 09:48 Titel: bitte um hilfe
Leider hatte ich so gar keine Antworten bekommen. Bitte versteht das unten Geschriebene nicht falsch, mein Bekannter ist willig zu zahlen - nur es sollte gewährleistet sein, dass er auch selbst noch leben kann. Könntet Ihr mir bitte einen Ratschlag geben.
Danke
Beatrix
Hallo,
ein Bekannter hat ein Formular vom Gericht bekommen betreffend Kindesunterhalt mit Anlagen, in denen er seine derzeitige finanzielle Situation hätte darstellen können. Hat er nicht gemacht. Frist ist abgelaufen. Jetzt hat er einen Festsetzungsbeschluss bekommen. Was kann er jetzt machen. Bis Ende August war er noch arbeitslos. Arbeitslosengeld 720 Euro. Ab 1.9. Zeitarbeit - Lohnabrechnung gibt es erst am 15.10.2004. Schulden hat er auch, bei der Bank, beim Arbeitsamt etc. Was muss er jetzt machen? Die Frage ist dringend - mein Bekannter macht immer die "Vogel-Strauß-Politik". Vielen Dank. Beatrix
Verfasst am: 14.09.04, 16:22 Titel: Re: bitte um hilfe
Hallo Beatrix,
als erstes zum Amtsgericht und auf der Geschäftsstelle der Abteilung, die den Beschluss erlassen hat, gegen den Beschluss Rechtsmittel zu Protokoll geben. Achtung Frist! Das muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Beschlusses geschehen, § 652 ZPO.
Dann Rechtsanwalt beauftragen - ihr habt Anspruch auf Prozesskostenhiilfe, wenn der im Beschluss festgesetzte Unterhaltsbetrag zu hoch ist.
Gruß Hans _________________ Fragt den, der was davon versteht.
Verfasst am: 15.09.04, 17:00 Titel: Re: bitte um hilfe
Hallo Beatrix,
könntest du einige Angaben machen zur Situation, Kinder, geschieden?
Ganz schön viel um die Ohren jetzt im neuen Job gleich Ärger. Hm.
Also, ich würde mal sagen er müsste schon mit dem AA und auch mit der Bank Kontakt aufnehmen um eine überschaubare Rückzahlung zu vereinbaren. Vorab vielleicht schriftlich eine Ausstellung dort hin senden, weiteres dann im persönlichem Gespräch.
Er könnte z. B. seine Steuererstattung abtreten.
Vermutlich sind auch Unterhaltsrückstände angelaufen. Er sollte sich erst mal einen Überblick verschaffen über seine Schulden.
Sonst wächst ihm das über den Kopf und seine neue Arbeitsstelle ist gefährdet. _________________ LG Anny
"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens, den man Liebe nennt"
Verfasst am: 21.09.04, 15:58 Titel: Re: bitte um hilfe
Hallo Beatrix,
also nochmal
als erstes zum Amtsgericht und auf der Geschäftsstelle der Abteilung, die den Beschluss erlassen hat, gegen den Beschluss Rechtsmittel zu Protokoll geben. Achtung Frist! Das muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Beschlusses geschehen, § 652 ZPO.
Die Abteilung ist die Nummer im Aktenzeichen, die links von dem "F" steht.
Dann Rechtsanwalt beauftragen - ihr habt Anspruch auf Prozesskostenhiilfe, wenn der im Beschluss festgesetzte Unterhaltsbetrag zu hoch ist.
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