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bitte um hilfe

 
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beatrix
Gast





BeitragVerfasst am: 14.09.04, 09:48    Titel: bitte um hilfe Antworten mit Zitat

Leider hatte ich so gar keine Antworten bekommen. Bitte versteht das unten Geschriebene nicht falsch, mein Bekannter ist willig zu zahlen - nur es sollte gewährleistet sein, dass er auch selbst noch leben kann. Könntet Ihr mir bitte einen Ratschlag geben.
Danke
Beatrix

Hallo,
ein Bekannter hat ein Formular vom Gericht bekommen betreffend Kindesunterhalt mit Anlagen, in denen er seine derzeitige finanzielle Situation hätte darstellen können. Hat er nicht gemacht. Frist ist abgelaufen. Jetzt hat er einen Festsetzungsbeschluss bekommen. Was kann er jetzt machen. Bis Ende August war er noch arbeitslos. Arbeitslosengeld 720 Euro. Ab 1.9. Zeitarbeit - Lohnabrechnung gibt es erst am 15.10.2004. Schulden hat er auch, bei der Bank, beim Arbeitsamt etc. Was muss er jetzt machen? Die Frage ist dringend - mein Bekannter macht immer die "Vogel-Strauß-Politik". Vielen Dank. Beatrix
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gnug
Gast





BeitragVerfasst am: 14.09.04, 10:42    Titel: Re: bitte um hilfe Antworten mit Zitat

dein bekannter wird langsam lernen müssen erwachsen zu werden und sich um seinen kram zu kümmern- oder die konsequenzen zu tragen.
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beatrix
Gast





BeitragVerfasst am: 14.09.04, 11:10    Titel: Re: bitte um hilfe Antworten mit Zitat

Ja ich weiß das auch. Trotzdem hätte ich gehofft, dass mir jemand einen Ratschlag geben kann, wie er denn nun zu handeln hat.
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Hans_Köln
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 236
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 14.09.04, 16:22    Titel: Re: bitte um hilfe Antworten mit Zitat

Hallo Beatrix,

als erstes zum Amtsgericht und auf der Geschäftsstelle der Abteilung, die den Beschluss erlassen hat, gegen den Beschluss Rechtsmittel zu Protokoll geben. Achtung Frist! Das muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Beschlusses geschehen, § 652 ZPO.

Dann Rechtsanwalt beauftragen - ihr habt Anspruch auf Prozesskostenhiilfe, wenn der im Beschluss festgesetzte Unterhaltsbetrag zu hoch ist.

Gruß Hans
_________________
Fragt den, der was davon versteht.
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Anny:)
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 227

BeitragVerfasst am: 15.09.04, 17:00    Titel: Re: bitte um hilfe Antworten mit Zitat

Hallo Sehr glücklich Beatrix,
könntest du einige Angaben machen zur Situation, Kinder, geschieden?
Ganz schön viel um die Ohren jetzt im neuen Job gleich Ärger. Hm.
Also, ich würde mal sagen er müsste schon mit dem AA und auch mit der Bank Kontakt aufnehmen um eine überschaubare Rückzahlung zu vereinbaren. Vorab vielleicht schriftlich eine Ausstellung dort hin senden, weiteres dann im persönlichem Gespräch.
Er könnte z. B. seine Steuererstattung abtreten.
Vermutlich sind auch Unterhaltsrückstände angelaufen. Er sollte sich erst mal einen Überblick verschaffen über seine Schulden.
Sonst wächst ihm das über den Kopf und seine neue Arbeitsstelle ist gefährdet.
_________________
LG Anny
"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens, den man Liebe nennt"
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.09.04, 12:50    Titel: Re: bitte um hilfe Antworten mit Zitat

Was interessieren dich die Kinder ? Stehst du auf Kinder oder warum willst du alles über die wissen ?

Das mit der Arbeitsstelle ist Schwachsinn wie 99% deiner wichtigtuerischen Beiträge.
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Hans
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 239
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 21.09.04, 15:58    Titel: Re: bitte um hilfe Antworten mit Zitat

Hallo Beatrix,
also nochmal


als erstes zum Amtsgericht und auf der Geschäftsstelle der Abteilung, die den Beschluss erlassen hat, gegen den Beschluss Rechtsmittel zu Protokoll geben. Achtung Frist! Das muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Beschlusses geschehen, § 652 ZPO.

Die Abteilung ist die Nummer im Aktenzeichen, die links von dem "F" steht.

Dann Rechtsanwalt beauftragen - ihr habt Anspruch auf Prozesskostenhiilfe, wenn der im Beschluss festgesetzte Unterhaltsbetrag zu hoch ist.

Was wollt Ihr noch mehr wissen?

Gruß Hans
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