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Verwendung von Foto ohne Zustimmung auf Internetpräsenz

 
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Annie2003
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.09.2005
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 05.02.06, 10:50    Titel: Verwendung von Foto ohne Zustimmung auf Internetpräsenz Antworten mit Zitat

Person A hat ein Portrait ihrer Tochter zeichnen lassen. Nachdem Person A jetzt nochmal auf die Internetpräsenz des Malers schaute, sah Person A, dass sowohl die Vorlage (Foto), sowie die fertige Zeichnung der Tochter in der Gallery des Malers zu sehen ist.
Darf der Künstler ohne Rücksprache Foto und Zeichnung einfach öffentlich ins Netz stellen?
Darf Person A die Verwendung von beiden (Foto und Zeichnung) verbieten oder nur die Verwendung des Fotos, da der Künstler ja selbst die Zeichnung angefertigt hat ?
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 05.02.06, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

Das kommt auf den Inhalt des Vertrages mit dem Maler an... Gab es einen schriftlichen Vertrag? Dann sollten dort auch die Nutzungsrechte geregelt sein. Grundsätzlich steht dem Urheber nach dem UrhG das alleinige Recht zur Verfielfältigung und Verbreitung seiner "Schöpfung" zu. Hier wäre etwas mehr Sachverhalt hilfreich.

Mit freundlichen Grüßen

Metzing
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 05.02.06, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

Annie2003, wenn der Fotograf nicht Urheber des Fotos ist und ihm keine entsprechenden Nutzungsrechte eingeräumt wurden, stellt die Veröffentlichung einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar.

Wenn die Genehmigung zum veröffentlichen des Fotos nicht erteilt wurde und die abgebildete Person keine Person der Zeitgeschichte ist, stellt die Veröffentlichung einen Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz (Recht am eigenen Bild) dar. Ob für die Zeichnung das gleiche gilt, weiß ich nicht. Ich vermute ja, das hängt aber auch von der Erkennbarkeit ab.
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