Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Neue Rechtsschutzversicherung! Ab wann tritt sie in Kraft?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Neue Rechtsschutzversicherung! Ab wann tritt sie in Kraft?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Angel35
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.01.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 11.02.06, 11:49    Titel: Neue Rechtsschutzversicherung! Ab wann tritt sie in Kraft? Antworten mit Zitat

Hallo Ihr,

ich habe mal ne Frage was Rechtsschutzversicherungen angeht. Ab wann tritt eine solche Versicherung in Kraft. Meine Mutter hat eine für mich abgeschlossen.Ich muss nur noch unterschreiben.Das Datum der Versicherung beginnt am 11.02.06.

Ich wollte schon immer eine solche abschliessen habe es aber leider versäumt. Gestern musste ich nun zum Anwalt und da wusste ich noch nichts von dieser Versicherung - tritt ja quasi erst heute in Kraft.

Hat man bei solchen Versicherungen eine Wartezeit? Kann das in meinen Unterlagen nirgends finden.

Da steht nur folger Satz.

Wartezeiten:

Eine Wartezeit von 3 Monaten besteht in den Leistungsarten Arbeitsrechtsschutz sowie Wohnungs - und Grundstücksrechtschutz.

Was mache ich jetzt? Oder besser läuft die Versicherung bereits?

LG

eine etwas ratlose Angel
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 11.02.06, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

das mit den wartezeiten ist schon der entsprechende absatz. darin ist geregelt, für welche leistungsarten eine wartezeit, und wenn ja, wie lange besteht. für manche betseht wartezeit, für manche besteht nicht...

wenn der versicherungsbeginn der 11.02 ist, dann beginnt der versicherungschutz für die entsprechende leistungsart bei einer drei monatigen wartezeit am 11.05. wichtig dabei: die ursache für einen rechtstreit darf erst nach dem 11.05 eintreten, nicht der gang zum anwalt....
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Thom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 22.02.06, 00:32    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Sie am 11.02.2006 noch nicht unterschrieben haben, beginnt der Vertrag auch erst mit Eingang beim Versicherer, und nicht am eingetragenem Datum
Thom
_________________
WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.