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Verfasst am: 11.02.06, 11:49 Titel: Neue Rechtsschutzversicherung! Ab wann tritt sie in Kraft?
Hallo Ihr,
ich habe mal ne Frage was Rechtsschutzversicherungen angeht. Ab wann tritt eine solche Versicherung in Kraft. Meine Mutter hat eine für mich abgeschlossen.Ich muss nur noch unterschreiben.Das Datum der Versicherung beginnt am 11.02.06.
Ich wollte schon immer eine solche abschliessen habe es aber leider versäumt. Gestern musste ich nun zum Anwalt und da wusste ich noch nichts von dieser Versicherung - tritt ja quasi erst heute in Kraft.
Hat man bei solchen Versicherungen eine Wartezeit? Kann das in meinen Unterlagen nirgends finden.
Da steht nur folger Satz.
Wartezeiten:
Eine Wartezeit von 3 Monaten besteht in den Leistungsarten Arbeitsrechtsschutz sowie Wohnungs - und Grundstücksrechtschutz.
Was mache ich jetzt? Oder besser läuft die Versicherung bereits?
das mit den wartezeiten ist schon der entsprechende absatz. darin ist geregelt, für welche leistungsarten eine wartezeit, und wenn ja, wie lange besteht. für manche betseht wartezeit, für manche besteht nicht...
wenn der versicherungsbeginn der 11.02 ist, dann beginnt der versicherungschutz für die entsprechende leistungsart bei einer drei monatigen wartezeit am 11.05. wichtig dabei: die ursache für einen rechtstreit darf erst nach dem 11.05 eintreten, nicht der gang zum anwalt.... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Wenn Sie am 11.02.2006 noch nicht unterschrieben haben, beginnt der Vertrag auch erst mit Eingang beim Versicherer, und nicht am eingetragenem Datum
Thom _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
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