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QuentinTarantimo Interessierter
Anmeldungsdatum: 15.02.2006 Beiträge: 12
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Verfasst am: 15.02.06, 09:06 Titel: 2mal den gleichen Schaden... |
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Hallo !
Ich habe an meinem Auto zum zweiten Mal fast den geichen Schaden. Den ersten habe ich über Gutachten abgerechnet, das wollte ich auch mit dem zweiten machen, habe allerdings jetzt Angst, dass mir das als versuchter Betrug ausgelegt wird... Wie stehen meine Chancen nicht angezeigt zu werden und wie meine Chancen, falls Anzeige mein Recht zu bekommen ??
Auf dem Gutachten (Bilder) sind beschädigte teile zu sehen, die jetzt nicht beschädigt sind (Motorhaube, keine nach hinten verschobene Stoßstange)...
Gruß.
QuentinT |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 15.02.06, 09:11 Titel: |
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ganz einfach. Dem neu beauftragten Gutachter sagst du, dass das Fahrzeug bereits einen Vorschaden hatte, und gibst ihm das damalige Gutachten zur EInsicht. Dann wird der die bestehenden Vorschäden entsprechend berücksichtigen können. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
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QuentinTarantimo Interessierter
Anmeldungsdatum: 15.02.2006 Beiträge: 12
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Verfasst am: 15.02.06, 09:17 Titel: |
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| Das ist vielleicht nicht so gut rausgekommen, aber das Fahrzeug hatte keinen Vorschaden, da ich es ja repariert habe, nach dem ersten Schaden... alleridngs nicht von einer werkstatt ! sondern privat... |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 15.02.06, 09:41 Titel: |
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auch ein reparierter Vorschaden ist ein Vorschaden.
Es gibt halt zwei Sorten von Vorschäden (eigentlich sogar drei): die (fachgerecht) reparierten, die (laienhaft) reparierten, und die unraparierten.
Aber die Tatsache bleibt: wenn das Auto mal einen Unfall hatte, hat es einen Vorschaden. Das muss eben beim neuen Schaden angegeben werden und wird dann entsprechend bei der Ermittlung der Schadenhöher berücksichtigt. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
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QuentinTarantimo Interessierter
Anmeldungsdatum: 15.02.2006 Beiträge: 12
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Verfasst am: 15.02.06, 09:45 Titel: |
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Okay, das versteh ich ja auch, schon klar...
Aber: habe allerdings jetzt Angst, dass mir das als versuchter Betrug ausgelegt wird...Wie stehen meine Chancen nicht angezeigt zu werden und wie meine Chancen, falls Anzeige mein Recht zu bekommen ?? |
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ihuehn FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.03.2005 Beiträge: 558 Wohnort: Bielefeld
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Verfasst am: 15.02.06, 10:03 Titel: |
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| QuentinTarantimo hat folgendes geschrieben:: | Okay, das versteh ich ja auch, schon klar...
Aber: habe allerdings jetzt Angst, dass mir das als versuchter Betrug ausgelegt wird...Wie stehen meine Chancen nicht angezeigt zu werden und wie meine Chancen, falls Anzeige mein Recht zu bekommen ?? |
Was soll denn daran Betrug sein? Einfach so machen wie Mogli vorgeschlagen hat, dann gibts bestimmt keine Probleme. Am besten alle vorhandenen Unterlagen zum Vorschaden dem Gutachter vorlegen. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist
WM- ich war dabei!! |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 15.02.06, 10:25 Titel: |
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wenns so war, ist das auch kein problem.
wo soll man denn jemanden betrug unterstellen, wenn er sogar angibt, das das fahrzeug einen vorschaden hatte? dazu wird es ja auch irgendwelche belege/unterlagen geben. gutachten, fotos, evtl. sogar noch rechnungen für ersatzteile die gekauft und verbaut wurden, etc...
oder geht es darum, dass ein gleicher schaden zweimal abgerechent werden soll? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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QuentinTarantimo Interessierter
Anmeldungsdatum: 15.02.2006 Beiträge: 12
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Verfasst am: 15.02.06, 10:26 Titel: |
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| Zitat: |
Was soll denn daran Betrug sein? Einfach so machen wie Mogli vorgeschlagen hat, dann gibts bestimmt keine Probleme. Am besten alle vorhandenen Unterlagen zum Vorschaden dem Gutachter vorlegen. |
Da ich ja keinen Nachweis habe, dass der erste Schaden wirklich repariert wurde und sie somit denken könnten, ich will denselben Schaden nochmlas abrechnen... |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 15.02.06, 10:29 Titel: |
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wie lange ist der erste schaden her?
dazu gibt es absolut keine belege? keine fotos? kein gutachten? keine (teil-)rechnungen? gar nichts?
und jetzt ist der absolut gleiche schaden eingetreten? also, absolut gleich?
grundsätzlich kann man schäden auch unterscheiden, selbst wenn das gleiche ereignis passiert ist. normalerweise entstehen trotzdem unterscheidbar andere kratzter, andere verformungen, etc... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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QuentinTarantimo Interessierter
Anmeldungsdatum: 15.02.2006 Beiträge: 12
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Verfasst am: 15.02.06, 10:33 Titel: |
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Der Schaden ist über 1 jahr her... Es gibte ein Gutachten darüber, aber keine Rechnungen.
Der Schaden ist nicht genau der gleiche, da gibt es schon kleine Unterschiede...
Also wer meint noch ich könnte gefahrlos den Schaden melden ?? |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 15.02.06, 10:39 Titel: |
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naja, wenn es ein gutachten gibt, und unterschiede zu erkennen sind...
dann kann es ja auch nicht der gleiche schaden sein.
sicher wird die versicherung vielleicht etwas genauer hinschauen, ob nicht doch der gleiche schaden nochmal bezahlt werden soll, aber wenn das nicht der fall ist, seh ich da kein problem... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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chatterhand FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
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Verfasst am: 15.02.06, 10:45 Titel: |
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Hi,
wenn über die privat durchgeführte Reparatur keine Nachweise wie Bilder, Quittungen über Ersatzteilkäufe, Zeugenaussagen, evtl. TÜV-Bericht vorliegen, sehe ich die Gefahr, daß nicht in voller Höhe reguliert wird.
Eine z.B. unfachmännische Reparatur hat auch bei mir zu einem Abzug geführt.(Die 'Macke' hatte der Wagen allerdings schon, als ich ihn gekauft hatte) _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr |
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QuentinTarantimo Interessierter
Anmeldungsdatum: 15.02.2006 Beiträge: 12
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Verfasst am: 15.02.06, 10:47 Titel: |
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Das wäre ja nicht schlimm...
Kann ja anch dem Gutachten immernoch selbst bezahlen, oder ??? |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 15.02.06, 11:08 Titel: |
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| QuentinTarantimo hat folgendes geschrieben:: |
Also wer meint noch ich könnte gefahrlos den Schaden melden ?? |
Hier im Unterforum "Verkehrsrecht" (eine Rubrik weiter oben) is einer unterwegs, der nennt sich "SV Hoppe". Der ist anscheinend Sachverständiger, KFZ-Gutachter oder sowas und hat in dem Bereich ziemlich Ahnung. . Dem kannst du die Frage auch mal stellen. Aber ich würde fast drauf wetten: eine wesentlich andere antwort wirst du dort auch nicht kriegen. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
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QuentinTarantimo Interessierter
Anmeldungsdatum: 15.02.2006 Beiträge: 12
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Verfasst am: 15.02.06, 11:16 Titel: |
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Okay, danke dir !
Hab ihm mal geschrieben... Hoffentlich antwortet er... |
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