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Verfasst am: 16.02.06, 18:54 Titel: Wagen aufgebrochen und Wertsachen entwendet
Hallo,
meiner Frau wurde heute während eines Arztbesuches der Wagen aufgebrochen. Dabei wurde das Beifahrerfenster mit einem Stein eingeworfen, wobei auch die Frontscheibe beschädigt wurde.
Aus dem Auto wurden Sonnenbrille und Geldbörse entwendet.
Werden die Kosten für die Reparatur der am Wagen entstandenen Schäden von ihrer Teil- oder Vollkaskoversicherung beglichen?
Können die entwendeten Gegenstände auch ersetzt werden? Und wenn ja, von der Teil-, Voll oder eventuell sogar Haftpflichtversicherung?
Der Glasschaden müsste über die Teilkasko laufen. Für die gestohlenen Sachen kommt die Haftpflicht ( Kfz-Haftpflicht ) nicht auf, da diese nur für Fremdschäden aufkommt. Ebenfalls nicht die Kasko, da diese meines Wissens nach nur für Diebstahl des PKW aufkommt, nicht aber für dort eingebrachte Sachen.
Eventuell kommt Ihre eigene Hausratversicherung - falls vorhanden - für die gestohlenen Sachen auf. Meist jedoch bis zu einem Höchstbetrag von € 500,00. Dies sollten Sie einmal überprüfen. _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
bei den meisten hausratversicherungen ist der einbruch-diebstahl aus kfz gar nicht versichert (außer das kfz stand in einem gebäude...)
bei manchen versicherern nur mit bestimmten summen (mit unterschiedlichen summen), und oftmals sind bestimmte teile komplett ausgeschlossen (meistens jedenfalls elektronische geräte wie handy, notebook, digitalkamera etc.)
der schaden am pkw selbst wird komplett durch die teilkasko reguliert. d.h. es erfolgt keine rückstufung in der vollkasko. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Zuletzt bearbeitet von talla am 17.02.06, 10:21, insgesamt 1-mal bearbeitet
bei den meisten hausratversicherungen ist der einbruch-diebstahl aus kfz gar nicht versichert (außer das kfz stand in einem gebäude...)
bei manchen versicherern nur mit bestimmten summen (mit unterschiedlichen summen), und oftmals sind bestimmte teile ausgeschlossen (meistens jedenfalls elektronische geräte iwe handy, notebook, digitalkamere etc.)
Was anderes habe ich auch nie behauptet. Deshalb ja auch mein Hinweis darauf, dass es überprüft werden sollte. _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
und oftmals sind bestimmte teile komplett ausgeschlossen (meistens jedenfalls elektronische geräte wie handy, notebook, digitalkamera etc.)
nach den mir bekannten Bedingungen sind nicht nur elektronische Geräte, sondern auch Bargeld und sonstige Sachen, die in Hausrat als "Wertsachen" definiert sind (z.B. Schmuck oder Urkunden), hier ausgeschlossen.
Also, es dürfte dabei bleiben, wie schon geschrieben: die Fahrzeugschäden übernimmt die Teilkasko (abzüglich Selbstbehalt), der Rest ist wahrscheinlich nicht versichert (kommt auf die Hausrat-Bedingungen an).
Oder war es tatsächlich so, dass das Fahrzeug im Parkhaus stand? _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Glasschaden=Teilkasko
Geldbörse+Sonnenbrille=Hausratvers. (Summenbegrenzung über den Posten "Außenversicherung").
Voraussetzung: Fahrzeug stand
- im Parkhaus
- in einer Tiefgarage
Ohne diese Voraussetzung: Bedingungen des Vertrags durchlesen, da stehts drin, ob hierfür besonderer Versicherungsschutz besteht. Sonnenbrille und Geldbörse zählen zum "normalen" Hausrat, Bargeld, auf Geldkarten geladene Beträge usw. zählen zu den Wertsachen.
Zum Anmelden des Schadens muss eine polizeiliche Anzeige vorgelegt werden. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
die antwort war ja auch nicht falsch. es klingt nur so als ob "so gut wie immer" maximal 500 € erstattet werden.
und ich wollte nur die unterschiedlichen regelungen bzgl. diebstahl aus kfz deutlicher hervorstellen.
ich lösch das "jein" mal weg _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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