Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Wagen aufgebrochen und Wertsachen entwendet
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Wagen aufgebrochen und Wertsachen entwendet

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Lupin
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 16.02.06, 18:54    Titel: Wagen aufgebrochen und Wertsachen entwendet Antworten mit Zitat

Hallo,

meiner Frau wurde heute während eines Arztbesuches der Wagen aufgebrochen. Dabei wurde das Beifahrerfenster mit einem Stein eingeworfen, wobei auch die Frontscheibe beschädigt wurde.

Aus dem Auto wurden Sonnenbrille und Geldbörse entwendet.

Werden die Kosten für die Reparatur der am Wagen entstandenen Schäden von ihrer Teil- oder Vollkaskoversicherung beglichen?
Können die entwendeten Gegenstände auch ersetzt werden? Und wenn ja, von der Teil-, Voll oder eventuell sogar Haftpflichtversicherung?

Danke!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Eifeler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 16.02.06, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Der Glasschaden müsste über die Teilkasko laufen. Für die gestohlenen Sachen kommt die Haftpflicht ( Kfz-Haftpflicht ) nicht auf, da diese nur für Fremdschäden aufkommt. Ebenfalls nicht die Kasko, da diese meines Wissens nach nur für Diebstahl des PKW aufkommt, nicht aber für dort eingebrachte Sachen.

Eventuell kommt Ihre eigene Hausratversicherung - falls vorhanden - für die gestohlenen Sachen auf. Meist jedoch bis zu einem Höchstbetrag von € 500,00. Dies sollten Sie einmal überprüfen.
_________________
##################
Viele Grüße Eifeler
##################

Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 17.02.06, 09:03    Titel: Antworten mit Zitat

...

bei den meisten hausratversicherungen ist der einbruch-diebstahl aus kfz gar nicht versichert (außer das kfz stand in einem gebäude...)
bei manchen versicherern nur mit bestimmten summen (mit unterschiedlichen summen), und oftmals sind bestimmte teile komplett ausgeschlossen (meistens jedenfalls elektronische geräte wie handy, notebook, digitalkamera etc.)

der schaden am pkw selbst wird komplett durch die teilkasko reguliert. d.h. es erfolgt keine rückstufung in der vollkasko.
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.


Zuletzt bearbeitet von talla am 17.02.06, 10:21, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Eifeler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 17.02.06, 09:24    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
bei den meisten hausratversicherungen ist der einbruch-diebstahl aus kfz gar nicht versichert (außer das kfz stand in einem gebäude...)
bei manchen versicherern nur mit bestimmten summen (mit unterschiedlichen summen), und oftmals sind bestimmte teile ausgeschlossen (meistens jedenfalls elektronische geräte iwe handy, notebook, digitalkamere etc.)


Was anderes habe ich auch nie behauptet. Deshalb ja auch mein Hinweis darauf, dass es überprüft werden sollte.
_________________
##################
Viele Grüße Eifeler
##################

Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 17.02.06, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
und oftmals sind bestimmte teile komplett ausgeschlossen (meistens jedenfalls elektronische geräte wie handy, notebook, digitalkamera etc.)



nach den mir bekannten Bedingungen sind nicht nur elektronische Geräte, sondern auch Bargeld und sonstige Sachen, die in Hausrat als "Wertsachen" definiert sind (z.B. Schmuck oder Urkunden), hier ausgeschlossen.

Also, es dürfte dabei bleiben, wie schon geschrieben: die Fahrzeugschäden übernimmt die Teilkasko (abzüglich Selbstbehalt), der Rest ist wahrscheinlich nicht versichert (kommt auf die Hausrat-Bedingungen an).

Oder war es tatsächlich so, dass das Fahrzeug im Parkhaus stand?
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 17.02.06, 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ihr macht den Theradersteller ja ganz verrückt Mit den Augen rollen

Glasschaden=Teilkasko
Geldbörse+Sonnenbrille=Hausratvers. (Summenbegrenzung über den Posten "Außenversicherung").
Voraussetzung: Fahrzeug stand
- im Parkhaus
- in einer Tiefgarage

Ohne diese Voraussetzung: Bedingungen des Vertrags durchlesen, da stehts drin, ob hierfür besonderer Versicherungsschutz besteht. Sonnenbrille und Geldbörse zählen zum "normalen" Hausrat, Bargeld, auf Geldkarten geladene Beträge usw. zählen zu den Wertsachen.

Zum Anmelden des Schadens muss eine polizeiliche Anzeige vorgelegt werden.
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 17.02.06, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

@eifeler

die antwort war ja auch nicht falsch. es klingt nur so als ob "so gut wie immer" maximal 500 € erstattet werden.
und ich wollte nur die unterschiedlichen regelungen bzgl. diebstahl aus kfz deutlicher hervorstellen.

ich lösch das "jein" mal weg Winken
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Lupin
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 19.02.06, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten Sehr glücklich
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.