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Verfasst am: 19.02.06, 17:46 Titel: Einsatz eines Kontrollbetreuers durch Vormundschaftsgericht
Meine Mutter hat die Vorsorgevollmacht für meinen Stiefvater (Pflegestufe 2), der seit ca. 4 Jahren im Seniorenheim wohnt. Zwischen dem Heim und meiner Mutter gab es immer wieder Diskussionen und Auseinandersetzungen, da das Heim ständig die Vorsogevollmacht nicht berücksichtigt und medizinische Eingriffe - wie z.B. das Legen eines Katheders - trotz ausdrücklichem Widerspruchs meiner Mutter veranlaßt.
Mittlerweile ist der Streit soweit eskaliert, daß das Heim denEinsatz eines anderen Betreuers durch das Vormundschaftsgericht beantragt hat.
Das Vormundschaftsgericht hat sich nahezu ausschließlich auf Aussagen des Heimpersonals bezogen und den Einsatz eines Kontrollbetreuers für 1 Jahr verfügt.Was hat das für Auswirkungen auf die Vorsorgevollmacht? Welche Befugnisse hat ein solcher Kontrollbetreuer? Kann man gegen diese Eintscheidung Einspruch einlegen und welche Chancen hätte man? Meine Mutter wird meinen Stiefvater ab März wieder zu Hause pflegen.
Erbitte möglichst rasche Info, da am Dienstag der nächste Termin beim Vormundschaftsgericht ansteht.
Besten Dank
Paladar
Verfasst am: 20.02.06, 10:52 Titel: Re: Einsatz eines Kontrollbetreuers durch Vormundschaftsgeri
Paladar hat folgendes geschrieben::
Erbitte möglichst rasche Info, da am Dienstag der nächste Termin beim Vormundschaftsgericht ansteht.
Der Kontrollbetreuer überwacht, ob die Bevollmächtigte die Vollmacht im Interesse des Betroffenen ausübt.
Tipps zum weiteren Vorgehen dürfen wir hier nicht erteilen, da eine Rechtsberatung im Einzelfall unzulässig ist. Bitte lesen Sie die juriquette. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Kann das Aufgabengebiet des Kontrollbetreuers eingegrenzt werden - z. B. nur auf medizinische Belange?
Das ist unüblich, dürfte aber möglich sein.
Ergänzend weise ich noch darauf hin, dass der Bevollmächtigte kein Beschwerderecht gegen die Entscheidung hat. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Besten Dank für schnellen Antworten.
Ich hätte noch eine Frage zur Person des Kontrollbetreuers - kann dies auch von mir als Stieftochter wahrgenommen werden oder ist es zwingend, daß dafür ein ehrenamtlicher oder gar ein beruflicher Betreuer bestellt wird?
Noch eine ergänzende Frage hinsichtlich der Person des Kontrollbetreuers.
Das Gericht bzw. eine sogenannte Sachverständige hat den Vorschlag, daß meine Schwester die Kontrollbetreuung übernimmt als "ungünstig" abgelehnt und möchte einen Kontrollbetreuer mit medizinischen und juristischen Kenntnissen einsetzen.
Kann meine Mutter gegen die Benennung eines bestimmten Kontrollbetreuer Widerspruch einlegen oder ist diese Entscheidung des Gerichts ebenfalls bindend?
Wäre es empfehlenswert einen Anwalt zum morgigen Termin hinzuzuziehen?
Besten Dank im voraus.
Paladar
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