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Ware aus Insolvenz als Neuware bezeichnen?

 
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Petto
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Anmeldungsdatum: 25.02.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 25.02.06, 15:06    Titel: Ware aus Insolvenz als Neuware bezeichnen? Antworten mit Zitat

Ich habe folgendes Problem:
Für eine Neugründung eines Ladengeschäfts habe ich aus einer Insolvenz über den Insolvenzverwalter den gesamten Warenbestand, sowie die Geschäftsausstattung gekauft.
Die Finanzierung habe ich leider nicht hinbekommen, so daß der Traum eines Ladengeschäfts geplatzt ist.
Nun habe ich den gesamten Warenbestand, der bezahlt ist, bei mir in der gesamten Wohnung verteilt. Ich versuche nun diesen Warenbestand über Internetauktionshaus [Name geändert] als gewerblicher Verkäufer abzusetzen.
Da ich die Artikel sehr schnell umschlagen will, ist natürlich der Preis der verkauften Ware unter UVP der Hersteller.
Ich habe jetzt mehrere Schreiben von Anwälten der Hersteller bekommen, daß ich meine Ware nicht als Neuware deklarienen darf. Ich bin der Meinung, wenn die Ware noch original verpackt ist und unbenutzt, kann ich Sie doch als Neuware bezeichnen, oder ist das falsch?
Außerdem wird mir wettbewerbswidriges Verhalten vorgeworfen, da ich Markenware unter Einstandspreis verkaufe.
Darum meine Frage: Darf ich diese Ware aus einer Insolvenz als NEUWARE verkaufen, oder muß ich Sie als Insolvenzware deklarien????
Nach meinem Wissen darf nur der betreffende Insolvenzverwalter die Ware als Insolvenzware bezeichnen. Ist das richtig?
Vielen Dank und Gruß
Peter
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DerAlte
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.03.2006
Beiträge: 6
Wohnort: Sankt Augustin

BeitragVerfasst am: 02.03.06, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hab ich das jetzt richtig verstanden:

Du wolltest dich selbstständig machen und das hat nicht geklappt?
Deine Waren stammen aus einem Insolvenzverkauf?
Du bist jetzt arbeitslos?

Also warum verkaufst du die sachen nicht als Privatperson in Internetauktionshaus [Name geändert]?

Oder schwenkst du jetzt in der ganzen Geschäftsidee auf online handel um?

Woher wollen die hersteller wissen wiviel du für die Waren bezahlt hast?

Die können dir nicht verbieten oder vorschreiben für welchen preis du was verkaufen willst, es seie denn du bist Vertragshändler.

LG
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Kütt noch
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 02.03.06, 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

DerAlte hat folgendes geschrieben::

Also warum verkaufst du die sachen nicht als Privatperson in Internetauktionshaus [Name geändert]?


Weil das nicht möglich ist. Der Gewerbebegriff - ebenso wie die Unternehmereigenschaft - steht nicht zur willkürlichen Disposition.

Sie sollten - mit Verlaub- keine "Tipps" zu Dingen geben, die Sie nicht ansatzweise zu verstehen scheinen. Imho ist das schlicht rücksichtslos.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Petto
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.02.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 03.03.06, 08:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hätte die ganzen Dinge nicht als privat bei Internetauktionshaus [Name geändert] verkauft. Dafür ist die Menge der Ware und die Anzahl viel zu groß. Deshalb ist der Tip mit Privatverkauf sinnlos.

Soweit ich weiß hat irgendein Landgericht geurteilt, daß bei mehr als 70 Verkäufen bei Internetauktionshaus [Name geändert], der Verkäufer als gewerblich anzusehen ist. Ich habe in 4 Monaten mehr als 500 Artikel verkauft, und ich habe keine Lust die Steuerfahndung bei mir im Haus zu haben und noch andere Probleme mir auf den Rücken zu laden.
Deshalb ist alles regulär als Gewerbe gemeldet und wird auch so bleiben.
Aber zurück zur ursprünglichen Frage: Darf Ware, die von einem Insolvenzverwalter gekauft wurde und noch original verpackt, technisch und optisch in einem einwandfreien Zustand ist, Hersteller stellt die selbe Ware noch her, als Neuware verkauft werden, oder muß sie als Sonderposten bzw. Insolvenzware bezeichnet werden. Darf mir der Hersteller einen Verkaufspreis vorschreiben? Ich bin kein Vertragshändler, habe also mit dem Hersteller keinen Vertrag . Mein Verkaufspreis liegt unter dem Einstandspreis des Wettbewerbs. Eigentlich will ich die Ware nur loswerden, da der Lagerraum sehr begrenzt ist.
Ob ich nach dem Verkauf der Ware, dann mit meinem Handel weitermache, weiss ich jetzt noch nicht genau.
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DerAlte
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.03.2006
Beiträge: 6
Wohnort: Sankt Augustin

BeitragVerfasst am: 03.03.06, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

HALLO!! Gehts noch, wenn er eine Privatperson wäre kann er folglich die Waren nur als solche verkaufen, da gibts nichts zu diskutieren.

Ich bin selber Privatperson UND Händler also machen sie mir hier nichts vor.

Kein Hersteller kann jemandem den VK vorschreiben.

Ich habe selber mal 500 Paar Pumaschuhe zum schrottpreis ergattert und logischer Weise auch weit unter Einstandspreis verkauft.

Meine Frage nochmal: Woher wissen die Hersteller von Dir und was haben die in welcher Form geschrieben und versucht zu verbieten?
_________________
Kütt noch
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splitter
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Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 04.03.06, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn du die Ware nicht als Neuware darfst ,
kannst du sie ja orginal verpackt nennen.
_________________
Ich stelle nur fragen , damit andere die antwort lesen können.
*************************************************************
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DerAlte
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Anmeldungsdatum: 02.03.2006
Beiträge: 6
Wohnort: Sankt Augustin

BeitragVerfasst am: 06.03.06, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

Fakt ist das die Ware ja nunmal von der Beschaffenheit her neu ist und das ändert sich ja nicht so einfach.

Es kann mir ja auch kein Hersteller verbieten wenn ich ein Auto 12 Monate im Schaufenster habe und es dann um platz zu schaffen unter Einstandspreis verkaufe.
_________________
Kütt noch
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