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Verfasst am: 25.02.06, 15:06 Titel: Ware aus Insolvenz als Neuware bezeichnen?
Ich habe folgendes Problem:
Für eine Neugründung eines Ladengeschäfts habe ich aus einer Insolvenz über den Insolvenzverwalter den gesamten Warenbestand, sowie die Geschäftsausstattung gekauft.
Die Finanzierung habe ich leider nicht hinbekommen, so daß der Traum eines Ladengeschäfts geplatzt ist.
Nun habe ich den gesamten Warenbestand, der bezahlt ist, bei mir in der gesamten Wohnung verteilt. Ich versuche nun diesen Warenbestand über Internetauktionshaus [Name geändert] als gewerblicher Verkäufer abzusetzen.
Da ich die Artikel sehr schnell umschlagen will, ist natürlich der Preis der verkauften Ware unter UVP der Hersteller.
Ich habe jetzt mehrere Schreiben von Anwälten der Hersteller bekommen, daß ich meine Ware nicht als Neuware deklarienen darf. Ich bin der Meinung, wenn die Ware noch original verpackt ist und unbenutzt, kann ich Sie doch als Neuware bezeichnen, oder ist das falsch?
Außerdem wird mir wettbewerbswidriges Verhalten vorgeworfen, da ich Markenware unter Einstandspreis verkaufe.
Darum meine Frage: Darf ich diese Ware aus einer Insolvenz als NEUWARE verkaufen, oder muß ich Sie als Insolvenzware deklarien????
Nach meinem Wissen darf nur der betreffende Insolvenzverwalter die Ware als Insolvenzware bezeichnen. Ist das richtig?
Vielen Dank und Gruß
Peter
Also warum verkaufst du die sachen nicht als Privatperson in Internetauktionshaus [Name geändert]?
Weil das nicht möglich ist. Der Gewerbebegriff - ebenso wie die Unternehmereigenschaft - steht nicht zur willkürlichen Disposition.
Sie sollten - mit Verlaub- keine "Tipps" zu Dingen geben, die Sie nicht ansatzweise zu verstehen scheinen. Imho ist das schlicht rücksichtslos. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Ich hätte die ganzen Dinge nicht als privat bei Internetauktionshaus [Name geändert] verkauft. Dafür ist die Menge der Ware und die Anzahl viel zu groß. Deshalb ist der Tip mit Privatverkauf sinnlos.
Soweit ich weiß hat irgendein Landgericht geurteilt, daß bei mehr als 70 Verkäufen bei Internetauktionshaus [Name geändert], der Verkäufer als gewerblich anzusehen ist. Ich habe in 4 Monaten mehr als 500 Artikel verkauft, und ich habe keine Lust die Steuerfahndung bei mir im Haus zu haben und noch andere Probleme mir auf den Rücken zu laden.
Deshalb ist alles regulär als Gewerbe gemeldet und wird auch so bleiben.
Aber zurück zur ursprünglichen Frage: Darf Ware, die von einem Insolvenzverwalter gekauft wurde und noch original verpackt, technisch und optisch in einem einwandfreien Zustand ist, Hersteller stellt die selbe Ware noch her, als Neuware verkauft werden, oder muß sie als Sonderposten bzw. Insolvenzware bezeichnet werden. Darf mir der Hersteller einen Verkaufspreis vorschreiben? Ich bin kein Vertragshändler, habe also mit dem Hersteller keinen Vertrag . Mein Verkaufspreis liegt unter dem Einstandspreis des Wettbewerbs. Eigentlich will ich die Ware nur loswerden, da der Lagerraum sehr begrenzt ist.
Ob ich nach dem Verkauf der Ware, dann mit meinem Handel weitermache, weiss ich jetzt noch nicht genau.
Anmeldungsdatum: 02.03.2006 Beiträge: 6 Wohnort: Sankt Augustin
Verfasst am: 03.03.06, 09:14 Titel:
HALLO!! Gehts noch, wenn er eine Privatperson wäre kann er folglich die Waren nur als solche verkaufen, da gibts nichts zu diskutieren.
Ich bin selber Privatperson UND Händler also machen sie mir hier nichts vor.
Kein Hersteller kann jemandem den VK vorschreiben.
Ich habe selber mal 500 Paar Pumaschuhe zum schrottpreis ergattert und logischer Weise auch weit unter Einstandspreis verkauft.
Meine Frage nochmal: Woher wissen die Hersteller von Dir und was haben die in welcher Form geschrieben und versucht zu verbieten? _________________ Kütt noch
Wenn du die Ware nicht als Neuware darfst ,
kannst du sie ja orginal verpackt nennen. _________________ Ich stelle nur fragen , damit andere die antwort lesen können.
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Anmeldungsdatum: 02.03.2006 Beiträge: 6 Wohnort: Sankt Augustin
Verfasst am: 06.03.06, 11:41 Titel:
Fakt ist das die Ware ja nunmal von der Beschaffenheit her neu ist und das ändert sich ja nicht so einfach.
Es kann mir ja auch kein Hersteller verbieten wenn ich ein Auto 12 Monate im Schaufenster habe und es dann um platz zu schaffen unter Einstandspreis verkaufe. _________________ Kütt noch
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