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Deutsche Rechtshürden bei Auftritt einer Band :)

 
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Anavrin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 07.03.06, 13:22    Titel: Deutsche Rechtshürden bei Auftritt einer Band :) Antworten mit Zitat

Hallo Smilie

(ich hoffe erstmal ich bin im richtigen unterforum ôo etwas überfordert grad Winken )

also: sachlage ist:
eine slowenische band (nennen wir sie die Hasis ) will in Deutschland durch ein paar clubs touren. Plattenvertrag haben sie in slowenien, werden mittelmeerübergreifend aber bei mtv adria gespielt. keine roadies dabei, nur das organisationshasi das das ehrenamtlich macht.
was muss beachtet werden?
coversongs werden NICHT gespielt, nur eigenes material.

lg und merci Smilie

ehrenamtliches organisationshasi
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 07.03.06, 13:38    Titel: Re: Deutsche Rechtshürden bei Auftritt einer Band :) Antworten mit Zitat

Anavrin hat folgendes geschrieben::

was muss beachtet werden?


Z.B. das Steuerrecht: www.ra-loock.de/page13.html
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Anavrin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 07.03.06, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

also da das organisatorenhasi praktisch die tour organisiert müsste das organisatorenhasi dann die steuern zahlen Frage Verlegen
ich bin da grad irgendwie unfähig zu denken. die hasis treten auf, organisatorenhasi sammelt 25% + 5,5% (ritschtisch?) ein, und gibt dass dann mit steuererklärung an finanzamt?

lg
wirreshasi
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ralf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.09.2004
Beiträge: 652
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 07.03.06, 15:00    Titel: Re: Deutsche Rechtshürden bei Auftritt einer Band :) Antworten mit Zitat

Anavrin hat folgendes geschrieben::
was muss beachtet werden?


Wohl auch das Ausländerrecht: Pfeil www.info4alien.de

Slowenen als Neu-EU-Bürger genießen ja noch keine volle Freizügigkeit.
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 07.03.06, 18:33    Titel: Antworten mit Zitat

Medienrechtlich fällt mir nur ein, daß eine eventuell vorhandene Verwertungsgesellschaft eventuell informiert werden müßte.

Sollten bei den eigenen Songs fremdes "Musikmaterial" verwendet worden sein (Samples o.ä.), muß u.U. das deutsche Urheberrecht beachtet werden.
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Anavrin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 08.03.06, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

merci Smilie

also... da das organisationshasi net veranstalterhasi sondern vermittlerhasi ist, muss es nicht die steuern zahlen Smilie das liegt beim club der die konzis ausrichtet.

hmm ôo bzgl. ausländerrecht:
seh ich das richtig dass die slowenenhasis eine arbeitserlaubnis brauchen?


(hasi hier hasi da ôo)
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