Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 08.03.06, 14:51 Titel: Sozialversicherungspficht bei einer engl. Limited
Hallo
Wenn ein Deutscher der Geschäftsführer einer engl. Limited ist, wo ist er dann sozialversichert?
Bei seiner engl. Limited oder in Deutschland.
Oder gleichen sich die Sozial-versicherungs-System (BRD und GB) untereinander ab, so daß der Geschäftsführer von sich aus gar nichts machen muß?
Wenn der Geschäftsführer einen dt. Hauptjob hat und dir Ltd als "Nebenjob" führt, ändert sich an der Sozialversicherungspflicht etwas?
Das kommt darauf an, ob er sozialversicherungspflichtig ist oder nicht. Hierzu gab es kürzlich ein interessantes Urteil vom Bundessozialgericht.
Im Zweifel prüfen dies die Krankenkassen. Wenn er sozialversicherungspflichtig ist, muss die in Deutschland tätige Limited (davon gehe ich aus) an die deutschen Sozialkassen die Beiträge abführen. Wird dies erst nachträglich festgestellt, kann es zu heftigen Nachzahlungen kommen.
Wird dies erst nachträglich festgestellt, kann es zu heftigen Nachzahlungen kommen.
Nicht nur dazu _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.