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Sozialversicherungspficht bei einer engl. Limited

 
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Reklov
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Anmeldungsdatum: 09.11.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 08.03.06, 14:51    Titel: Sozialversicherungspficht bei einer engl. Limited Antworten mit Zitat

Hallo

Wenn ein Deutscher der Geschäftsführer einer engl. Limited ist, wo ist er dann sozialversichert?
Bei seiner engl. Limited oder in Deutschland.
Oder gleichen sich die Sozial-versicherungs-System (BRD und GB) untereinander ab, so daß der Geschäftsführer von sich aus gar nichts machen muß?
Wenn der Geschäftsführer einen dt. Hauptjob hat und dir Ltd als "Nebenjob" führt, ändert sich an der Sozialversicherungspflicht etwas?

Mit Dank im Vorraus für jede Antwort.
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 09.03.06, 15:50    Titel: Limited Antworten mit Zitat

Das kommt darauf an, ob er sozialversicherungspflichtig ist oder nicht. Hierzu gab es kürzlich ein interessantes Urteil vom Bundessozialgericht.

Im Zweifel prüfen dies die Krankenkassen. Wenn er sozialversicherungspflichtig ist, muss die in Deutschland tätige Limited (davon gehe ich aus) an die deutschen Sozialkassen die Beiträge abführen. Wird dies erst nachträglich festgestellt, kann es zu heftigen Nachzahlungen kommen.
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 09.03.06, 15:52    Titel: Re: Limited Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Wird dies erst nachträglich festgestellt, kann es zu heftigen Nachzahlungen kommen.


Nicht nur dazu Auf den Arm nehmen
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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