Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
shaila07 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.01.2005 Beiträge: 88 Wohnort: Niedersachsen
|
Verfasst am: 14.03.06, 22:29 Titel: Hartz IV und Immobilienkauf? |
|
|
Hallo,
Mann und Frau haben vor knapp 5 Jahren ein Haus gekauft. Finanzierung läuft..
Finanzielle Situation verschlechtert sich mit der Zeit man (n) ist auf Hatz IV angewiesen.
Die Arge übernimmt einen Teil der Raten.
Frage ist nun, wie sähe es denn aus, wenn man (n) erst Hartz IV Empfänger wird, und dann ein Haus kaufen möchte? Darf man (n) das überhaupt? Oder bekommt man (n) den Teil, den man hätte als Mietzuschuss bekommen trotzdem dafür?
Angenommen Bank würde trotz des Hartz IV 's der Finanzierung zustimmen..
Gruss
shaila |
|
Nach oben |
|
 |
windalf FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
|
Verfasst am: 14.03.06, 22:32 Titel: |
|
|
Es würde wenn überhaupt der Anteil der Zinsen übernommen werden und nicht der der Tilgung. |
|
Nach oben |
|
 |
shaila07 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.01.2005 Beiträge: 88 Wohnort: Niedersachsen
|
Verfasst am: 16.03.06, 10:25 Titel: - |
|
|
Wie hoch darf denn der Immobilienwert sein? Was muss man genau beachten um während der Zeit des Hartz IV' s ein Eigenheim erwerben zu dürfen oder können?
Hartz IV ist (hoffentlich) nur eine Übergangsphase
Gruss
Shaila |
|
Nach oben |
|
 |
Morlock FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 283
|
Verfasst am: 16.03.06, 18:02 Titel: |
|
|
HartIV ist nur für die Bedürftigkeit gedacht
und nicht für Vermögenbildung!!! |
|
Nach oben |
|
 |
0Klaus FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2595
|
Verfasst am: 16.03.06, 22:36 Titel: |
|
|
Hallo,
Hypothek und Hauseigentum werden gegengerechnet. Außerdem darf man ein angemessenes Eigenheim haben.
Der Erwerb eines eigenen Hauses ist mgl. während Alg-II-Bezug. Jedoch ist zu beachten, dass nur Zinsen (wie geschrieben) und nur die angemessenen Nebenkosten bezahlt werden. Angemessen sind zB die Heizkosten einer normalen Mietwohnnung. Beim Haus sind diese aber idR höher (mehr Räume), so dass hier eine Differenz auftreten kann (strittig). _________________ mfg
Klaus |
|
Nach oben |
|
 |
Morlock FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 283
|
Verfasst am: 17.03.06, 13:59 Titel: Nicht richtig!! |
|
|
Vor ALGII-Antrag darf ein Besitz vorhanden sein!!
Kauf während ALGII-Bezug ist nicht möglich!!!
Wie schon erwähnt:
ALGII-Bezug nur für BEDÜRFTIGE!!!!
Ich stelle mir vor wenn ich SB wäre und die
Änderungsmitteilung (Verpflichtung) von einem ALGII erhalte
---habe Wohnung oder Haus erworben---!!!!
Viel Spass!! |
|
Nach oben |
|
 |
Dr. Meod FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 108
|
Verfasst am: 17.03.06, 14:56 Titel: Re: Nicht richtig!! |
|
|
Morlock hat folgendes geschrieben:: | Ich stelle mir vor wenn ich SB wäre und die
Änderungsmitteilung (Verpflichtung) von einem ALGII erhalte
---habe Wohnung oder Haus erworben---!!!!
Viel Spass!! |
... lassen Sie uns an Ihrer Vorstellung teilhaben. Was wird dieser SB wohl tun?  |
|
Nach oben |
|
 |
lerafi Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 370
|
Verfasst am: 17.03.06, 14:56 Titel: |
|
|
Ein ALG2-Empfänger-Ehepaar, beide über 50, dürfen doch "Schonvermögen" haben von je 200,00 Euro pro Lebensjahr, also könnte 20.000,00 Vermögen vorhanden sein.
Wenn man dafür ein Haus bekommt oder dazu einen Kredit (als ALG2-Empfänger? die Bank möchte ich sehen), dann ist es theoretisch doch möglich - und sinnvoll, wenn die künftige Belastung unter dem Satz der anerkannten KdU liegen.
Blanke Theorie.
Und was sagt die Praxis, shaila?
Wie soll es gehen? |
|
Nach oben |
|
 |
shaila07 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.01.2005 Beiträge: 88 Wohnort: Niedersachsen
|
Verfasst am: 18.03.06, 00:01 Titel: - |
|
|
Hallo,
Gedanke ging dahin, dass Eigenheim einem irgendwann ja gehört und man nicht mehr monatlich Miete entrichten muss.
Wäre es dann nicht klüger von der Arge, dem Bedürftigen dahingehend zu helfen, und das Geld, was sie den Bedürftigen an Miete + Nebenkosten zahlen würden in die Finanzierung zu stecken? Für mich klingt das logisch, daher die Frage ob die Arge sowas genehmigen würde.
Sie helfen doch mit Miete und Nebenkosten, das Geld zahlen sie nun. Dann könnte man das doch in die Zinsen (wie auch immer Finanzierung) stecken. Eigenheim gehört dem Bedürftigen dann irgendwann und die Arge muss einmal weniger unterstützen.
Natürlich hoffe ich keinem, so lange auf Hartz IV angewiesen zu sein, es sind nur Gedankenspiele.
Gruss
Shaila |
|
Nach oben |
|
 |
shaila07 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.01.2005 Beiträge: 88 Wohnort: Niedersachsen
|
Verfasst am: 18.03.06, 00:01 Titel: - |
|
|
Hallo,
Gedanke ging dahin, dass Eigenheim einem irgendwann ja gehört und man nicht mehr monatlich Miete entrichten muss.
Wäre es dann nicht klüger von der Arge, dem Bedürftigen dahingehend zu helfen, und das Geld, was sie den Bedürftigen an Miete + Nebenkosten zahlen würden in die Finanzierung zu stecken? Für mich klingt das logisch, daher die Frage ob die Arge sowas genehmigen würde.
Sie helfen doch mit Miete und Nebenkosten, das Geld zahlen sie nun. Dann könnte man das doch in die Zinsen (wie auch immer Finanzierung) stecken. Eigenheim gehört dem Bedürftigen dann irgendwann und die Arge muss einmal weniger unterstützen.
Natürlich hoffe ich keinem, so lange auf Hartz IV angewiesen zu sein, es sind nur Gedankenspiele.
Gruss
Shaila |
|
Nach oben |
|
 |
Dr. Meod FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 108
|
Verfasst am: 18.03.06, 11:40 Titel: |
|
|
Das Grundstück samt Haus gehört Ihnen ja schon, wenn sie im Grundbuch eingetragen sind. Es sichert aber die Darlehen der Banken ab. Und solange die nicht getilgt sind, fallen Schuldzinsen an. Da die Arge nur die Schuldzinsen, nicht aber den Tilgungsanteil trägt, kommen Sie nicht vom Kredit runter ...
GM |
|
Nach oben |
|
 |
windalf FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
|
Verfasst am: 18.03.06, 12:51 Titel: |
|
|
Zitat: |
Da die Arge nur die Schuldzinsen, nicht aber den Tilgungsanteil trägt, kommen Sie nicht vom Kredit runter ...
|
Naja wenn man sich nur von Spiegeleier und Tütensuppe ernährt und auch an sonsten auf alles verzichtet ist es schon möglich abzuzahlen. Immerhin sind ja bei zwei Leuten 622€ Regelsatz vorgesehen... Abzüglich dem notwendigsten Strom, Warmwasser (oder man duscht halt kalt) Essen ist es prinzipiell auch denkbar, dass jemand so etwas durchzieht auch wenn das abzahlen ewig dauern würde _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B |
|
Nach oben |
|
 |
lerafi Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 370
|
Verfasst am: 18.03.06, 20:54 Titel: |
|
|
Zitat:
"Wäre es nicht klüger von der ArGe ..."
Völlig falscher Ansatz.
Klugheit oder Wirtschaftliches Denken von einem Amt wie der ArGe zu verlangen, das ist, als ob man von einem Wal verlangte, er solle fliegen ...
Die arbeiten nur nach Vorschrift ( und man kann froh sein, wenn sie ihre eigenen Vorschriften kennen!) und die besagen: ALG2 dient der Grundsicherung der (einfachen) Lebensführung. Vermögensbildung (=Immobilienerwerb) gehört nicht zur einfachen Lebensführung. |
|
Nach oben |
|
 |
windalf FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
|
Verfasst am: 18.03.06, 21:23 Titel: |
|
|
Zitat: |
Die arbeiten nur nach Vorschrift
|
Zum Thema eheänliche Gemeinschaft höre ich da öfter anderes... Oder arbeitet das Amt etwa mit rechtswidrigen Vorschriften? Pfui Spinne  _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B |
|
Nach oben |
|
 |
|