Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Bankirrtum?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Bankirrtum?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Doro71
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.03.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 17.03.06, 14:40    Titel: Bankirrtum? Antworten mit Zitat

Hallo,

was sagt ihr zu folgendem Fall: Der totkranke Herr A hat bei seiner Bank zwei Konten. Ein Girokonto und ein Sparkonto. Für das Girokonto hat seine Nichte, die ihn pflegt und den Haushalt führt,Vollmacht. Da seine Nichte nicht seine Erbin ist, möchte er ihr auf dem Sterbebett eine größere Summe schenken. Zu diesem Zwecke bitte er die Filialleiterin der Bank zu sich, die auch erscheint, da er ein gute Kunde ist. Da der Betrag nicht auf dem Girokonto ist und eine Überweisung vom Sparkonto nicht möglich ist, muß zunächst die Summe vom Sparkonto gekündigt werden. Dieser Betrag geht dann auf das Girokonto über und wird von dort aus auf das Konto der Nichte überwiesen.
Da Herr A zu diesem Zeitpunkt schon sehr krank ist, kann er den Stift nicht mehr halten. So unterschreiben die Filialleiterin und die Nichte. Die Nichte hatte aber für das Sparkonto keine Vollmacht! Die Erben zweifeln nun die Rechtsmäßigkeit an. Hat die Bank den Fehler begannen und muß haften?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 17.03.06, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

Schenkung? Wirksam mit Bewirkung.

Anweisung des Kontoinhabers: Wirksam ohne Schriftform. Das Gesetz sieht keine vor, die Bank kann auf eine vertraglich vereinbarte verzichten.

Haftung der Bank? Wofür? Anweisungen des Kontoinhabers wahrzunehmen, verletzt wohl kaum die Pflichten ihm gegenüber.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hjb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 17.03.06, 17:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich kann mich meinem Vorredner nur anschliessen. Die beiden waren Zeugen für einen mündlich erteilten Auftrag. Ist wohl nicht viel zu machen.

Kleiner Ausflug ins Erbrecht: Wenn allerdings jetzt nicht mehr genug Geld da ist, um Pflichtteile zu bedienen, kann im entsprechenden Umfang die Schenkung an die Nichterbin zurück gefordert werden.

Gruss Hans-Jürgen
***
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 17.03.06, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

hjb hat folgendes geschrieben::
Kleiner Ausflug ins Erbrecht: Wenn allerdings jetzt nicht mehr genug Geld da ist, um Pflichtteile zu bedienen, kann im entsprechenden Umfang die Schenkung an die Nichterbin zurück gefordert werden.


Gibt es denn einen bestimmten Mindestwert, den ein Verstorbener als Pflichtteil ungenutzt aufsparen muss?

Inkognito
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Doro71
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.03.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 17.03.06, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab von einem Urteil gelesen, wo die Erben über 10 Jahre eine Schenkung zurückforden konnte.

Herr A hat allerdings eine Schwester als Erben, die meines Wissen keinen Pflichteil fordern kann. (um mal dem Ausflug ins Erbrecht zu folgen)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.