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laure
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.07.2005
Beiträge: 154

BeitragVerfasst am: 17.03.06, 10:00    Titel: Rechtsschutz Antworten mit Zitat

Könnte man verschiedene Leistungen bei verschiedenen Versicherer versichern? Beispielweise Privat und Beruf bei einem und Wohnung bei anderem?
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Dookie82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 17.03.06, 10:17    Titel: Re: Rechtsschutz Antworten mit Zitat

laure hat folgendes geschrieben::
Könnte man verschiedene Leistungen bei verschiedenen Versicherer versichern? Beispielweise Privat und Beruf bei einem und Wohnung bei anderem?


Natürlich! Wieso auch nicht?!? In Deutschland herrscht freie Marktwirtschaft... Sehr glücklich
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denotto
Gast





BeitragVerfasst am: 17.03.06, 10:52    Titel: Re: Rechtsschutz Antworten mit Zitat

laure hat folgendes geschrieben::
Könnte man verschiedene Leistungen bei verschiedenen Versicherer versichern? Beispielweise Privat und Beruf bei einem und Wohnung bei anderem?


klar...wenn man einen versicherer findet der nur "wohnungs RS " anbietet.
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laure
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.07.2005
Beiträge: 154

BeitragVerfasst am: 17.03.06, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man in einem Versicherungsjahr einen Schadensfall melden kann, weil für den zweiten vielleicht keine Deckungszusage bekommt, wäre dann nicht sinvoller z.B. Verkehrsschutz bei einem anderen zu versichern.
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denotto
Gast





BeitragVerfasst am: 17.03.06, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

laure hat folgendes geschrieben::
Wenn man in einem Versicherungsjahr einen Schadensfall melden kann, weil für den zweiten vielleicht keine Deckungszusage bekommt, wäre dann nicht sinvoller z.B. Verkehrsschutz bei einem anderen zu versichern.


sorry......aber ich versteh deine frage nicht. bei welcher RS kann man nur einen schaden p.a. melden?
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Dookie82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 17.03.06, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

denotto hat folgendes geschrieben::
laure hat folgendes geschrieben::
Wenn man in einem Versicherungsjahr einen Schadensfall melden kann, weil für den zweiten vielleicht keine Deckungszusage bekommt, wäre dann nicht sinvoller z.B. Verkehrsschutz bei einem anderen zu versichern.


sorry......aber ich versteh deine frage nicht. bei welcher RS kann man nur einen schaden p.a. melden?



Das wäre mir auch neu...
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Frank Oseloff
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 17.03.06, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

laure hat sich vielleicht ein wenig unglücklich arktikuliert.

Die meisten Rechtsschutzversicherer behalten sich gemäß aktueller ARB ein Kündigungsrecht vor, wenn 2 oder mehr "Schäden" im Versicherungsjahr gemeldet werden.

Dies mag zwar ungerecht erscheinen, ist aber im Sinne der Solidagemeinschaft (hier: Rechtsschutzversicherte) nachvollziehbar, da Schadenaufkommen direkten Einfluß auf die Versicherungsprämie hat.

Mit dieser Regelung wollen die Rechtsschutzversicherten zudem verhindern, daß Rechtsschutzversicherte zu Prozesshansel mutieren und die Gerichte, die ohnehin schon überlastet genug sind, mit z.T. irrwitzigen Klagen beschäftigen. Weil: "Kostet ja nix, hab' ja eine Rechtschutzversicherung."
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laure
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Anmeldungsdatum: 15.07.2005
Beiträge: 154

BeitragVerfasst am: 19.03.06, 00:28    Titel: Antworten mit Zitat

Genau und ich bin bei meiner Frage. Es kann sein, dass man jahrelang versichert ist und nutzt die Versicherung nicht. Es kann auch passieren, dass in einem Versicherungsjahr zwei oder drei rechtliche Fragen bzw. Angelegenheiten sich ergeben, wobei bei der zweiten die Versicherung den Versicherungsschutz ablehnen kann. Es kann passieren, dass sich aus einer Angelegenheit sich drei ergeben. Es wird die kompelette z.B. Privat und Beruf, Verkehrs- und Wohnungsschutz bei einem Versicherer versichert und trotzdem nur eine Angelegenheit übernommen werden kann, weil die zweite versagt werden kann. Daher meine Frage. Wie sieht aus, wenn man Privat und Beruf bei einem versichert und dann Verkehrsschutz oder Wohnung bei anderem? Ist dies möglich?
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 19.03.06, 07:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, grundsätzlich ist es möglich, den Privatrechtsschutz und den Verkehrsrechtsschutz bei unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften abzuschließen.

Beim Mietrechtsschutz bin ich mir nicht wirklich sicher, schließlich kenne ich nicht alle Rechtsschutzversicherer und deren Gepflogenheiten. Meines Wissens kann man den Mietrechtsschutz aber nicht als eigenständiges Risiko versichern, sondern immer nur in Verbindung mit dem Privatrechtsschutz bzw. dem Vollrechtsschutz. Auch die Konstallation Verkehrsrechtsschutz und Mietrechtsschutz gibt es meines Wissens nicht.


Gruß
Frank
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@migo
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 19.03.06, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

Man muß aber damit rechnen, daß wenn ich 5 verschiedene Risiken bei 5 verschiedenen RS-Versicherungen versichere, ich ein mehrfaches an Beiträgen bezahlen muß.
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