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laure FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.07.2005 Beiträge: 154
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Verfasst am: 17.03.06, 10:00 Titel: Rechtsschutz |
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| Könnte man verschiedene Leistungen bei verschiedenen Versicherer versichern? Beispielweise Privat und Beruf bei einem und Wohnung bei anderem? |
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Dookie82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 2223 Wohnort: Nebenan
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Verfasst am: 17.03.06, 10:17 Titel: Re: Rechtsschutz |
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| laure hat folgendes geschrieben:: | | Könnte man verschiedene Leistungen bei verschiedenen Versicherer versichern? Beispielweise Privat und Beruf bei einem und Wohnung bei anderem? |
Natürlich! Wieso auch nicht?!? In Deutschland herrscht freie Marktwirtschaft...  |
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denotto Gast
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Verfasst am: 17.03.06, 10:52 Titel: Re: Rechtsschutz |
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| laure hat folgendes geschrieben:: | | Könnte man verschiedene Leistungen bei verschiedenen Versicherer versichern? Beispielweise Privat und Beruf bei einem und Wohnung bei anderem? |
klar...wenn man einen versicherer findet der nur "wohnungs RS " anbietet. |
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laure FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.07.2005 Beiträge: 154
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Verfasst am: 17.03.06, 11:23 Titel: |
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| Wenn man in einem Versicherungsjahr einen Schadensfall melden kann, weil für den zweiten vielleicht keine Deckungszusage bekommt, wäre dann nicht sinvoller z.B. Verkehrsschutz bei einem anderen zu versichern. |
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denotto Gast
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Verfasst am: 17.03.06, 11:52 Titel: |
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| laure hat folgendes geschrieben:: | | Wenn man in einem Versicherungsjahr einen Schadensfall melden kann, weil für den zweiten vielleicht keine Deckungszusage bekommt, wäre dann nicht sinvoller z.B. Verkehrsschutz bei einem anderen zu versichern. |
sorry......aber ich versteh deine frage nicht. bei welcher RS kann man nur einen schaden p.a. melden? |
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Dookie82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 2223 Wohnort: Nebenan
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Verfasst am: 17.03.06, 12:30 Titel: |
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| denotto hat folgendes geschrieben:: | | laure hat folgendes geschrieben:: | | Wenn man in einem Versicherungsjahr einen Schadensfall melden kann, weil für den zweiten vielleicht keine Deckungszusage bekommt, wäre dann nicht sinvoller z.B. Verkehrsschutz bei einem anderen zu versichern. |
sorry......aber ich versteh deine frage nicht. bei welcher RS kann man nur einen schaden p.a. melden? |
Das wäre mir auch neu... |
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Frank Oseloff FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.01.2006 Beiträge: 5347 Wohnort: 58332 Schwelm
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Verfasst am: 17.03.06, 18:00 Titel: |
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laure hat sich vielleicht ein wenig unglücklich arktikuliert.
Die meisten Rechtsschutzversicherer behalten sich gemäß aktueller ARB ein Kündigungsrecht vor, wenn 2 oder mehr "Schäden" im Versicherungsjahr gemeldet werden.
Dies mag zwar ungerecht erscheinen, ist aber im Sinne der Solidagemeinschaft (hier: Rechtsschutzversicherte) nachvollziehbar, da Schadenaufkommen direkten Einfluß auf die Versicherungsprämie hat.
Mit dieser Regelung wollen die Rechtsschutzversicherten zudem verhindern, daß Rechtsschutzversicherte zu Prozesshansel mutieren und die Gerichte, die ohnehin schon überlastet genug sind, mit z.T. irrwitzigen Klagen beschäftigen. Weil: "Kostet ja nix, hab' ja eine Rechtschutzversicherung." |
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laure FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.07.2005 Beiträge: 154
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Verfasst am: 19.03.06, 00:28 Titel: |
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| Genau und ich bin bei meiner Frage. Es kann sein, dass man jahrelang versichert ist und nutzt die Versicherung nicht. Es kann auch passieren, dass in einem Versicherungsjahr zwei oder drei rechtliche Fragen bzw. Angelegenheiten sich ergeben, wobei bei der zweiten die Versicherung den Versicherungsschutz ablehnen kann. Es kann passieren, dass sich aus einer Angelegenheit sich drei ergeben. Es wird die kompelette z.B. Privat und Beruf, Verkehrs- und Wohnungsschutz bei einem Versicherer versichert und trotzdem nur eine Angelegenheit übernommen werden kann, weil die zweite versagt werden kann. Daher meine Frage. Wie sieht aus, wenn man Privat und Beruf bei einem versichert und dann Verkehrsschutz oder Wohnung bei anderem? Ist dies möglich? |
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Frank Oseloff FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.01.2006 Beiträge: 5347 Wohnort: 58332 Schwelm
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Verfasst am: 19.03.06, 07:11 Titel: |
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Ja, grundsätzlich ist es möglich, den Privatrechtsschutz und den Verkehrsrechtsschutz bei unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften abzuschließen.
Beim Mietrechtsschutz bin ich mir nicht wirklich sicher, schließlich kenne ich nicht alle Rechtsschutzversicherer und deren Gepflogenheiten. Meines Wissens kann man den Mietrechtsschutz aber nicht als eigenständiges Risiko versichern, sondern immer nur in Verbindung mit dem Privatrechtsschutz bzw. dem Vollrechtsschutz. Auch die Konstallation Verkehrsrechtsschutz und Mietrechtsschutz gibt es meines Wissens nicht.
Gruß
Frank |
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@migo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
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Verfasst am: 19.03.06, 17:08 Titel: |
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| Man muß aber damit rechnen, daß wenn ich 5 verschiedene Risiken bei 5 verschiedenen RS-Versicherungen versichere, ich ein mehrfaches an Beiträgen bezahlen muß. |
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