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führungszeugnis

 
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ninduck
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 16:25    Titel: führungszeugnis Antworten mit Zitat

also ich wurde am samstag beim klauen eines kaugummis erwischt!
Verlegen
und jetzt wollte ich wissen wie das ist: bin ich jetzt vorbestraft?
wann muss man das führungszeugnis denn überhaupt vorzeigen?
ich bin 17 jahre falls das wichtig ist!!!

ist sehr wichtig!!!
danke schön
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 16:46    Titel: Re: führungszeugnis Antworten mit Zitat

ninduck hat folgendes geschrieben::
also ich wurde am samstag beim klauen eines kaugummis erwischt!
Verlegen

Und heute, beim Verstoß gegen die Forenregeln. Winken

Also begehst du eine Straftat wg. eines Kaugummis und lässt dich dabei noch erwissen... Mit den Augen rollen

Zitat:
und jetzt wollte ich wissen wie das ist: bin ich jetzt vorbestraft?

Sicher wegen des Kaugummis nicht - so schnell sind die Behörden nicht. Winken

Jugenstrafen werden sowieso nicht ins Führungszeugnis eingetragen.
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asphaltsurfer
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Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Jugenstrafen werden sowieso nicht ins Führungszeugnis eingetragen


Doch, werden sie, § 5 II BZRG.

Allerdings wird hier kaum eine Jugendstrafe rauskommen. Wenn vorher noch nie was war, ist die Wahrscheinlichkeit, dass eingestellt wird, hoch. Im Erziehungsregister tauchen aber auch Einstellungen auf.

ninduck, mach Dir mal keine schlaflosen Nächte deswegen und zahl den Kaugummi das nächste Mal Winken (und auch das übernächste Mal).
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J.A.
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 22:50    Titel: Antworten mit Zitat

@ fragesteller

Deine Frage umfassend zu beantworten, würde einige Zeit in Anspruch nehmen. Deswegen schau doch erst mal hier

www.fuehrungszeugnisse.de

oder hier:

www.bundeszentralregister.de

Das sollte Dir einen 1. Überblick geben.
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 22:57    Titel: Antworten mit Zitat

asphaltsurfer hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Jugenstrafen werden sowieso nicht ins Führungszeugnis eingetragen


Doch, werden sie, § 5 II BZRG.

Wo bitte steht da etwas von Führungszeugnis Frage

Nach §32 Abs. 2 Nr. 2 BZRG sind Jugenstrafen von der Aufnahme ins Führungszeugnis ausgeschlossen.
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J.A.
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 22.03.06, 00:41    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wo bitte steht da etwas von Führungszeugnis


Nirgends Smilie


Zitat:
Nach §32 Abs. 2 Nr. 2 BZRG sind Jugenstrafen von der Aufnahme ins Führungszeugnis ausgeschlossen.


Stimmt aber auch nicht so ganz.

"Der Schuldspruch nach § 27 JGG" darf nicht mit "Verurteilung zu einer Jugendstrafe" verwechselt werden.

Zitat:
§ 27 JGG
Voraussetzungen
Kann nach Erschöpfung der Ermittlungsmöglichkeiten nicht mit Sicherheit beurteilt werden, ob in der Straftat eines Jugendlichen schädliche Neigungen von einem Umfang hervorgetreten sind, daß eine Jugendstrafe erforderlich ist, so kann der Richter die Schuld des Jugendlichen feststellen, die Entscheidung über die Verhängung (edit: nicht = "Vollstreckung") der Jugendstrafe aber für eine von ihm zu bestimmende Bewährungszeit aussetzen.


Hier ist nicht etwa gemeint, daß eine Jugenstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, sondern es wird die Entscheidung, ob überhaupt Jugendstrafe verhängt werden soll, ausgesetzt.

Auch Jugendstrafen kommen ins FZ, aber erst ab einer bestimmten Höhe. Eine z.B. 5jährige Jungedstrafe kommt immer ins FZ.

Die Voraussetzungen wann eine Jugendstrafe nicht ins FZ kommt sind in § 32, Abs. 2, Nr'n 3, 4 und 7 geregelt.

Eine Jugendstrafe die von Anfang an zur Bewährung ausgesetzt wird, kommt z.B. nicht hinein.
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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hjb
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 22.03.06, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

@ninduck:

Wie die Vorredner schon sagten, ist es ausgeschlossen, dass der geklaute Kaugummi im Führungszeugnis auftaucht, wenn man davon ausgeht,dass es die erste "Tat" ist und er nicht mit Waffengewalt erpresst wurde Winken

Ein Führungszeugnis wollen die meisten Arbeitgeber bei Aufnahme einer Beschäftigung sehen, steht da was von Diebstahl drin, verschlechtern sich die Chancen enorm. Übrigens stehen auch im "Erwachsenenzeitalter" nicht alle Strafen im normalen Führungszeugnis, nämlich dann nicht, wenn es nur eine Vorstrafe unter 90 TS gibt. Einige Vergehen bleiben bei Ersttätern darunter.

Gruss Hans-Jürgen
***
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 22.03.06, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

hjb hat folgendes geschrieben::
Übrigens stehen auch im "Erwachsenenzeitalter" nicht alle Strafen im normalen Führungszeugnis, nämlich dann nicht, wenn es nur eine Vorstrafe unter 90 TS gibt.

Wenn wir schon dabei sind:
90 Tagesätze werden auch nicht eingetragen. Gilt aber nur, sofern noch keine Strafe im BRZ eingetragen ist.

Zitat:

Einige Vergehen bleiben bei Ersttätern darunter.
Muss nicht sein und kann auch nicht sein, da es Vergehen gibt, die schon eine höhere Mindeststrafe haben.
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