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also ich wurde am samstag beim klauen eines kaugummis erwischt!
und jetzt wollte ich wissen wie das ist: bin ich jetzt vorbestraft?
wann muss man das führungszeugnis denn überhaupt vorzeigen?
ich bin 17 jahre falls das wichtig ist!!!
Jugenstrafen werden sowieso nicht ins Führungszeugnis eingetragen
Doch, werden sie, § 5 II BZRG.
Allerdings wird hier kaum eine Jugendstrafe rauskommen. Wenn vorher noch nie was war, ist die Wahrscheinlichkeit, dass eingestellt wird, hoch. Im Erziehungsregister tauchen aber auch Einstellungen auf.
ninduck, mach Dir mal keine schlaflosen Nächte deswegen und zahl den Kaugummi das nächste Mal (und auch das übernächste Mal).
Das sollte Dir einen 1. Überblick geben. _________________ mit frdl. Grüßen
J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
Nach §32 Abs. 2 Nr. 2 BZRG sind Jugenstrafen von der Aufnahme ins Führungszeugnis ausgeschlossen.
Stimmt aber auch nicht so ganz.
"Der Schuldspruch nach § 27 JGG" darf nicht mit "Verurteilung zu einer Jugendstrafe" verwechselt werden.
Zitat:
§ 27 JGG
Voraussetzungen
Kann nach Erschöpfung der Ermittlungsmöglichkeiten nicht mit Sicherheit beurteilt werden, ob in der Straftat eines Jugendlichen schädliche Neigungen von einem Umfang hervorgetreten sind, daß eine Jugendstrafe erforderlich ist, so kann der Richter die Schuld des Jugendlichen feststellen, die Entscheidung über die Verhängung(edit: nicht = "Vollstreckung") der Jugendstrafe aber für eine von ihm zu bestimmende Bewährungszeit aussetzen.
Hier ist nicht etwa gemeint, daß eine Jugenstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, sondern es wird die Entscheidung, ob überhaupt Jugendstrafe verhängt werden soll, ausgesetzt.
Auch Jugendstrafen kommen ins FZ, aber erst ab einer bestimmten Höhe. Eine z.B. 5jährige Jungedstrafe kommt immer ins FZ.
Die Voraussetzungen wann eine Jugendstrafe nicht ins FZ kommt sind in § 32, Abs. 2, Nr'n 3, 4 und 7 geregelt.
Eine Jugendstrafe die von Anfang an zur Bewährung ausgesetzt wird, kommt z.B. nicht hinein. _________________ mit frdl. Grüßen
J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 22.03.06, 20:06 Titel:
@ninduck:
Wie die Vorredner schon sagten, ist es ausgeschlossen, dass der geklaute Kaugummi im Führungszeugnis auftaucht, wenn man davon ausgeht,dass es die erste "Tat" ist und er nicht mit Waffengewalt erpresst wurde
Ein Führungszeugnis wollen die meisten Arbeitgeber bei Aufnahme einer Beschäftigung sehen, steht da was von Diebstahl drin, verschlechtern sich die Chancen enorm. Übrigens stehen auch im "Erwachsenenzeitalter" nicht alle Strafen im normalen Führungszeugnis, nämlich dann nicht, wenn es nur eine Vorstrafe unter 90 TS gibt. Einige Vergehen bleiben bei Ersttätern darunter.
Übrigens stehen auch im "Erwachsenenzeitalter" nicht alle Strafen im normalen Führungszeugnis, nämlich dann nicht, wenn es nur eine Vorstrafe unter 90 TS gibt.
Wenn wir schon dabei sind:
90 Tagesätze werden auch nicht eingetragen. Gilt aber nur, sofern noch keine Strafe im BRZ eingetragen ist.
Zitat:
Einige Vergehen bleiben bei Ersttätern darunter.
Muss nicht sein und kann auch nicht sein, da es Vergehen gibt, die schon eine höhere Mindeststrafe haben.
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