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Anwalt JA oder NEIN?

 
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mayobrain
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.01.2006
Beiträge: 16
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 18.03.06, 11:14    Titel: Anwalt JA oder NEIN? Antworten mit Zitat

Gibt es denn überhaupt Spielregeln, wann ich einen Anwalt einschalten kann, sollte usw.

Es gibt Probleme, die mit einem Telefongespräch ein Fax oder einen Brief geklärt werden können. Muss da erst ein Anwalt eingeschalten werden. Es werden doch unnötig Kosten produziert.
Es kann ja gut sein, dass jemand keine Briefe schreiben kann, dann darf aber der vermeindliche Gegner doch nicht die Anwaltsgebühren auferlegt bekommen ? oder?[/i]
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mano
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 18.03.06, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

Sie können Ihr Problem hier mal abstrakt darstellen.
Also: X hat folgendes Problem.....

mano
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mayobrain
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.01.2006
Beiträge: 16
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 18.03.06, 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

Also X bekommt einen Brief, dass er etwas unterlassen soll. X hat bis dahin keine Ahnung davon, hat nicht schuldhaft oder sonst irgend wie bewußt gemacht.

Y schreibt nicht direkt an X sonder nimmt sich einen Anwalt und verursacht somit knapp 1000 EUR Kosten. Dies soll jetzt X bezahlen Warum?

X hat den Sachverhalt verstanden, zwar kann er ihn nicht so ohne weiteres akzeptieren, aber er unterlässt es trotzdem, weil er jedem Streit aus dem Wege gehen will. Weil es sich auch nicht lohnt.

Was nun?
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 18.03.06, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

Das Ganze nennt sich Abmahnung. In der Regel macht der Abgemahnte etwas, was dem Abmahner schadet. Notwendige Aufwendungen des Geschädigten zur Beseitigung des Schadens muss der Schädiger ersetzen. Anwaltskosten sind anerkannter Maßen ersatzfähiger Schadensersatz.

Hier hat der Gegner sogar noch den Schaden gering gehalten. Er hätte nämich auch gleich auf Unterlassung klagen dürfen.
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mayobrain
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.01.2006
Beiträge: 16
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

Aber gilt es nicht den Schaden bzw. den Aufwand so gering wie möglich zu halten. Demnach könnte die Abmahnung doch ganz einfach per Post erfolgen.

Mit einem Anwalt werden Kosten "produziert", die doch unnötig sind.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

mayobrain hat folgendes geschrieben::
Mit einem Anwalt werden Kosten "produziert", die doch unnötig sind.


Nö. Wie soll denn ein Laie eine rechtlich unangreifbare Abmahnung aussprechen, wenn man dabei so viele Fehler machen kann? Möglicherweise mit dem Resultat, daß eine negative Feststellungsklage des Abgemahnten gegen die falsch ausgesprochene Abmahnung erfolgreich ist (mit entsprechenden Gerichtskosten) oder daß die abgegebene Unterlassungserklärung unzureichend ist, sodaß der Abgemahnte die Rechtsverletzung problemlos fortsetzen könnte.
_________________
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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mayobrain
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.01.2006
Beiträge: 16
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

Der s.g. Laie ist ein Geschäftsführer einer GmbH und somit kann man wohl entsprechendes Wissen vorraus setzten. Oder nicht?
Was spricht gegen ein entsprechendes Schreiben vorab ohne Anwaltskosten.

Und wenn es doch den Anwalt braucht, braucht er den ja wegen seiner Unwissenheit. Oder?
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FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

mayobrain hat folgendes geschrieben::


Der s.g. Laie ist ein Geschäftsführer einer GmbH und somit kann man wohl entsprechendes Wissen vorraus setzten. Oder nicht?
Was spricht gegen ein entsprechendes Schreiben vorab ohne Anwaltskosten.


Gegenfrage: Warum sollte er? Wenn ein Laie in Rechtsangelegenheiten tätig wird, holt es sich einen Experten. Ein Gmbh-Geschäftsführer ist nicht automatisch ein Experte für Rechtsfragen
mayobrain hat folgendes geschrieben::


Und wenn es doch den Anwalt braucht, braucht er den ja wegen seiner Unwissenheit. Oder?


Nein, sondern weil ein anderer unfreundlicher Mitbürger die Rechte der GmbH nicht berücksichtigt hat. Ihr Schwachsinnsargument a la "Die Frau ist Schuld, wenn Sie vergwaltigt wird, denn Sie hätte ja Selbstverteidigung lernen können" ist allenfalls für Dummenfang geeignet.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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mayobrain
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.01.2006
Beiträge: 16
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

Das beispiel mit der Frau ist primitiv und unpassend!!!

Da gibt es ja auch noch folgendes:
Grundsatzurteil des BGH vom 12.04.1984 (vgl. NJW 1984, S. 2525), das laut AG München am 13.07.1993 (161 C 4781/93) feststellt:
"Ein allgemeiner Grundsatz, wonach die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes immer notwendig sei, bestehe nicht."

Ergo - vorher prüfen, inwieweit ein Anwalt nötig ist.

Im Falle einer Abmahnung reicht zunächst ja wohlk ein Brief und den kann wohl ein GmbH-Geschäftsführer schreiben und darin um Beseitigung eines Fehlers usw. verlangen.
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 21.03.06, 00:07    Titel: Antworten mit Zitat

mayobrain hat folgendes geschrieben::


Ergo - vorher prüfen, inwieweit ein Anwalt nötig ist.

Im Falle einer Abmahnung reicht zunächst ja wohlk ein Brief und den kann wohl ein GmbH-Geschäftsführer schreiben und darin um Beseitigung eines Fehlers usw. verlangen.


Wenn Sie es ohnehin besser Wissen als alle hier im Forum, wozu dann der Thread?
Diese Urteile darf man nur in Verbindung mit der Gesamtrechtsprechung sehen. Dies mag wohl bei einer Serienabmahnung (Stichwort: Abmahnwelle) im geprüften Einzelfall zur Verteidigung eingesetzt werden. Bei Abmahnungen im kleinen Rahmen sieht es anders aus.
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 21.03.06, 01:16    Titel: Antworten mit Zitat

mayobrain hat folgendes geschrieben::
Das beispiel mit der Frau ist primitiv und unpassend!!!
.


Ebenso wie Ihre primitive Argumentation. Was Sie offensichtlich nicht gehindert hat, den Rest der Welt damit zu belästigen, richtig?

Btw.: Ihr "Zitieren" des Urteils ist das beste Gegenargument gegen Ihre Position. Ich könnte nun auch argumentieren, dass ja offensichtlich "jeder Idiot" dieses Urteil richtig verstehen wird und deshalb keinen Anwalt/kein forum konsulitieren muss.

Wieso also haben Sie es bloß nicht kapiert? ...

Ergo: Wieso sollte ein GmbH - Geschäftsführer sich kostenlos in die Materie einarbeiten?
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