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recht.de :: Thema anzeigen - RS-Vers. vergibt 2 Schaden-Nr um Selbstbehalt zu vermehren !
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RS-Vers. vergibt 2 Schaden-Nr um Selbstbehalt zu vermehren !
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killefiz
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 24.03.06, 08:52    Titel: RS-Vers. vergibt 2 Schaden-Nr um Selbstbehalt zu vermehren ! Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

Ich habe einen RS-Fall (eine Klage) in der mehrer Personen Unwahrheiten verbreiten. Nun sind natürlich Gegen die verschiedenen Beteiligten Unterlassungsansprüche durchzusetzen. Die RS Versicherung meint nun den Selbstbehalt (150,- €) dadurch zu vermehren, daß sie einfach alle Klagen trennt und verschiedene Schadensnummern vergibt. Darf die RS das überhaupt ?

Was ist bei einem Verkehrsunfall mit mehreren Beteiligten, gibt es dann mehrere Schadensnummern ? Kann ich nicht mehr verstehen !


Zuletzt bearbeitet von killefiz am 24.03.06, 10:39, insgesamt 1-mal bearbeitet
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denotto
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BeitragVerfasst am: 24.03.06, 09:02    Titel: Antworten mit Zitat

wieviele fälle sind es denn für den anwalt bzw. wie oft macht er denn gebühren geltend ?
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killefiz
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 24.03.06, 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

denotto hat folgendes geschrieben::
wieviele fälle sind es denn für den anwalt bzw. wie oft macht er denn gebühren geltend ?


Für den Anwalt ist es ein Fall, aber 2 Klagen da ja 2 unterschiedliche Personen.
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denotto
Gast





BeitragVerfasst am: 24.03.06, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

killefiz hat folgendes geschrieben::
denotto hat folgendes geschrieben::
wieviele fälle sind es denn für den anwalt bzw. wie oft macht er denn gebühren geltend ?


Für den Anwalt ist es ein Fall, aber 2 Klagen da ja 2 unterschiedliche Personen.


dann beantwortet sich deine frage doch von allein.
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killefiz
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 24.03.06, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

denotto hat folgendes geschrieben::
killefiz hat folgendes geschrieben::
denotto hat folgendes geschrieben::
wieviele fälle sind es denn für den anwalt bzw. wie oft macht er denn gebühren geltend ?


Für den Anwalt ist es ein Fall, aber 2 Klagen da ja 2 unterschiedliche Personen.


dann beantwortet sich deine frage doch von allein.


verstehe ich nicht wieso ? Weil es 2 Klagen sind ?

Bei einem Verkehrsunfall mit mehreren Beteiligten sind bestimmt oft mehrere Klagen nötig, oder ? Ist dies dann bei der RS ein Schadensfall ?
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denotto
Gast





BeitragVerfasst am: 24.03.06, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

killefiz hat folgendes geschrieben::


Bei einem Verkehrsunfall mit mehreren Beteiligten sind bestimmt oft mehrere Klagen nötig, oder ? Ist dies dann bei der RS ein Schadensfall ?



.....mich haben noch nie 2 autos gleichzeitig schuldhaft gerammt.... Lachen
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 24.03.06, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

Es liegen doch auch mehrere Schadenverursacher, also auch mehrere Schäden vor...

Es ist ja nicht wie bei einer überfluteten Wohnung wo in der darunterliegenden Whg. Wasserflecken an der Decke entstehen und die Schadenursache somit ausschlaggebend ist (Hier nur eine gemeinsame Schadensursache, also auch nur ein Schaden obwohl 2 Wohnungen betroffen sind).

Es liegt eine Klage gegen 2 unabhängig voneinander zu behandelnde Personen vor, also sind es demnach auch 2 Schadensfälle...

Ich kenn mich zwar in der RSV nicht so gut aus, aber es klingt auf jeden Fall einleuchtend...

Gruß Dookie!
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killefiz
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 26.03.06, 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

Dookie82 hat folgendes geschrieben::
Es liegen doch auch mehrere Schadenverursacher, also auch mehrere Schäden vor...

Es ist ja nicht wie bei einer überfluteten Wohnung wo in der darunterliegenden Whg. Wasserflecken an der Decke entstehen und die Schadenursache somit ausschlaggebend ist (Hier nur eine gemeinsame Schadensursache, also auch nur ein Schaden obwohl 2 Wohnungen betroffen sind).

Es liegt eine Klage gegen 2 unabhängig voneinander zu behandelnde Personen vor, also sind es demnach auch 2 Schadensfälle...

Ich kenn mich zwar in der RSV nicht so gut aus, aber es klingt auf jeden Fall einleuchtend...

Gruß Dookie!




Hä ? wieso mehrere Schäden ?

ok, nochmals ein anderes Beispiel:

ich werde durch eine Gruppe von Schlägern verhauen (5 Personen)

nun muß ich jeden der 5 verklagen, muß ich dann an meine RS 5 mal 150,- € bezahlen ?

sorry, aber das klingt für mich vollkommen unlogisch ! Ich habe einen Schaden erleidet, deren Verursacher aber mehrere Personen waren, somit ein Schadensfall, das ist für mich logisch.
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denotto
Gast





BeitragVerfasst am: 26.03.06, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

killefiz hat folgendes geschrieben::



Hä ? wieso mehrere Schäden ?

ok, nochmals ein anderes Beispiel:

ich werde durch eine Gruppe von Schlägern verhauen (5 Personen)

nun muß ich jeden der 5 verklagen, muß ich dann an meine RS 5 mal 150,- € bezahlen ?

sorry, aber das klingt für mich vollkommen unlogisch ! Ich habe einen Schaden erleidet, deren Verursacher aber mehrere Personen waren, somit ein Schadensfall, das ist für mich logisch.


du musst nicht uns überzeugen, sondern deine rechtsschutzversicherung.
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Servicer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 26.03.06, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

killefiz hat folgendes geschrieben::
Dookie82 hat folgendes geschrieben::
Es liegen doch auch mehrere Schadenverursacher, also auch mehrere Schäden vor...

Es ist ja nicht wie bei einer überfluteten Wohnung wo in der darunterliegenden Whg. Wasserflecken an der Decke entstehen und die Schadenursache somit ausschlaggebend ist (Hier nur eine gemeinsame Schadensursache, also auch nur ein Schaden obwohl 2 Wohnungen betroffen sind).

Es liegt eine Klage gegen 2 unabhängig voneinander zu behandelnde Personen vor, also sind es demnach auch 2 Schadensfälle...

Ich kenn mich zwar in der RSV nicht so gut aus, aber es klingt auf jeden Fall einleuchtend...

Gruß Dookie!




Hä ? wieso mehrere Schäden ?

ok, nochmals ein anderes Beispiel:

ich werde durch eine Gruppe von Schlägern verhauen (5 Personen)

nun muß ich jeden der 5 verklagen, muß ich dann an meine RS 5 mal 150,- € bezahlen ?

sorry, aber das klingt für mich vollkommen unlogisch ! Ich habe einen Schaden erleidet, deren Verursacher aber mehrere Personen waren, somit ein Schadensfall, das ist für mich logisch.


das wtc bestand aus zwei gebäuden, in die jeweils ein flugzeug stürzte. nachher stritt man sich, ob das ereignis ein versicherungsfall sei oder ob es sich um zwei versicherungsfälle handelt. das ergebnis des rechtsstreits ist mir nicht bekannt. die problematik "versicherungsfall" ist aber keine einfache.
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 26.03.06, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

in der sachversicherung wäre das thema schnell abgehandelt (vonwegen: versicherte gefahr während der versicherungsperiode am versicherten wagnis usw.) - aber in der rs ist das nicht so einfach (wie auch in der haftpflicht; die ja eine passive rs beinhaltet):

hier kommt es meines wissens nach darauf an, ob die "täter" gemeinschaftlich (gesamtschuldernisch) handeln. gute karten das anzunehmen hätte man wen die beiden sich kennen und nahezu zeitgleich und ortsnah handeln. wenn dich aber zwei personen (der eine morgens in der innenstadt und der andere abends in der kneipe) unabhängig voneinander beleidigen wird die kiste schwierig als ein vfall anzusehen Sehr glücklich
_________________
MfG,
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 27.03.06, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

killefiz hat folgendes geschrieben::
Ich habe einen Schaden erleidet


Na das hab ich ja noch nie gehört Lachen
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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killefiz
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 28.03.06, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

ihuehn hat folgendes geschrieben::
killefiz hat folgendes geschrieben::
Ich habe einen Schaden erleidet


Na das hab ich ja noch nie gehört Lachen


ist aber deutsch und gibt es !
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killefiz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 28.03.06, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

denotto hat folgendes geschrieben::
killefiz hat folgendes geschrieben::



Hä ? wieso mehrere Schäden ?

ok, nochmals ein anderes Beispiel:

ich werde durch eine Gruppe von Schlägern verhauen (5 Personen)

nun muß ich jeden der 5 verklagen, muß ich dann an meine RS 5 mal 150,- € bezahlen ?

sorry, aber das klingt für mich vollkommen unlogisch ! Ich habe einen Schaden erleidet, deren Verursacher aber mehrere Personen waren, somit ein Schadensfall, das ist für mich logisch.


du musst nicht uns überzeugen, sondern deine rechtsschutzversicherung.


das war ja mal ein intelligenter Spruch ! (irgendwie muß ich immer jemand überzeugen, so ist das Leben)
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 28.03.06, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

killefiz hat folgendes geschrieben::
ihuehn hat folgendes geschrieben::
killefiz hat folgendes geschrieben::
Ich habe einen Schaden erleidet


Na das hab ich ja noch nie gehört Lachen


ist aber deutsch und gibt es !



*Klugscheißermodus ein*

Nur eben nicht in dieser Zeitkonstellation:

Man schreibt:
Er erleidet soeben einen Schaden...

Was Sie meinten ist Vergangenheit, da heißt es dann:
Er hat einen Schaden erlitten...

*Klugscheißermodus aus*

Nix für ungut... Winken
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