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Wenn sie diese einfachen Fragen nicht selbst beantworten können, sollten sie es vielleicht erst einmal mit der Gründung eines Vereins versuchen. Vielleicht findet sich dann ein mietglied, dass die Einzelheiten der Parteifinanzierung kennt.
BGB mag zwar etwas überheblich wirken, hat aber im Grunde recht.
Ich sehe hier zwei Möglichkeiten:
1. Fragen sie doch einfach bei der Bank nach. Die müssten's eigentlich wissen.
2. Erkundigen Sie sich unter Ihren Parteifreunden, ob jemand Ahnung von sowas hat.
Ansonsten bin ich der Meinung, dass die Beiträge über den Verwendungszweck als solcher gekennzeichnet werden könnten, oder täusch ich mich?
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