Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Übernahme Betreuungskosten
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Übernahme Betreuungskosten

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Betreuungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Pandabär
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 26.03.06, 17:58    Titel: Übernahme Betreuungskosten Antworten mit Zitat

Hallo,


ich habe folgendes Problem.

Meine Mutter wird seit fünf Jahren betreut. Da ich kaum noch Kontakt zu ihr habe, will ich mich informieren was auf mich zukommen könnte!

Mir ist zu Ohren gekommen, das es wrs. ist, dass ich bald die Betreuungskosten für meine Mutter übernehmen müsste, da ich über die Sparfreibeträge komme.


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass ich die Betreuungskosten für meine Mutter übernehmen muss???????????????????????
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 27.03.06, 10:59    Titel: Re: Übernahme Betreuungskosten Antworten mit Zitat

Pandabär hat folgendes geschrieben::
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass ich die Betreuungskosten für meine Mutter übernehmen muss???????????????????????

Wer ist denn Betreuer?????????????????????????????????????????
Ein Berufsbetreuer????????????????????????????????????????????
???????????????????????????????????????????????????????????
???????????????????????????????????????????????????????????
???????????????????????????????????????????????????????????
???????????????????????????????????????????????????????????
??????????????????????????????????????????????????????????
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Pandabär
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 27.03.06, 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, ein Berufsbetreuer
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Pandabär
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Will oder kann hier zu diesem Thema niemand antworten?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 18:38    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,


schaust Du hier: http://www.betreuerlexikon.de/index.htm

Gruß

Andreas
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Pandabär
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

Leider konnte ich in diesem Lexikon nichts über meine Frage finden!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 20:06    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

doch, steht alles drin.

Links aufrufen, oben steht "Kurzübersicht (Schwerpunkte)"

Darunter einer der Punkte ist "die Ansprüche des Betreuers". Anklicken, dann die Punkte "Pauschalierter Aufwendungsersatz" und "Zum Vergütungsrecht von Berufsbetreuern" gehen.

Gruss

Andreas
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

Pandabär hat folgendes geschrieben::
Will oder kann hier zu diesem Thema niemand antworten?

Ich will nicht.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
begosch.xy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 229

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

und ich kann nicht.
in dem link steht wirklich nicht drin, WER den betreuer bezahlen muß.

begosch
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 16:06    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

Vermögen des Betreuten über 2500 Euro (ca.-Wert): Betreuer bezahlt

Vermögen geringer: Staatskasse zahlt.

Gruss

Andreas
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Lichtaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 261
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 07.04.06, 07:43    Titel: Antworten mit Zitat

2600,- € (genauer Wert) - betrifft aber das Vermögen des Betreuten selbst.

Was die Unterhaltspflicht betrifft, bin ich nicht so fit.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Betreuungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.