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Pandabär Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.03.2006 Beiträge: 6
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Verfasst am: 26.03.06, 17:58 Titel: Übernahme Betreuungskosten |
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Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Meine Mutter wird seit fünf Jahren betreut. Da ich kaum noch Kontakt zu ihr habe, will ich mich informieren was auf mich zukommen könnte!
Mir ist zu Ohren gekommen, das es wrs. ist, dass ich bald die Betreuungskosten für meine Mutter übernehmen müsste, da ich über die Sparfreibeträge komme.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass ich die Betreuungskosten für meine Mutter übernehmen muss??????????????????????? |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 27.03.06, 10:59 Titel: Re: Übernahme Betreuungskosten |
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Pandabär hat folgendes geschrieben:: | Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass ich die Betreuungskosten für meine Mutter übernehmen muss??????????????????????? |
Wer ist denn Betreuer?????????????????????????????????????????
Ein Berufsbetreuer????????????????????????????????????????????
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?????????????????????????????????????????????????????????? _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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Pandabär Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.03.2006 Beiträge: 6
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Verfasst am: 27.03.06, 16:26 Titel: |
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Ja, ein Berufsbetreuer |
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Pandabär Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.03.2006 Beiträge: 6
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Verfasst am: 03.04.06, 15:30 Titel: |
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Will oder kann hier zu diesem Thema niemand antworten? |
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AndreasHL FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 446 Wohnort: Lübeck
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Pandabär Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.03.2006 Beiträge: 6
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Verfasst am: 03.04.06, 19:42 Titel: |
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Leider konnte ich in diesem Lexikon nichts über meine Frage finden! |
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AndreasHL FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 446 Wohnort: Lübeck
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Verfasst am: 03.04.06, 20:06 Titel: ohne |
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Hallo,
doch, steht alles drin.
Links aufrufen, oben steht "Kurzübersicht (Schwerpunkte)"
Darunter einer der Punkte ist "die Ansprüche des Betreuers". Anklicken, dann die Punkte "Pauschalierter Aufwendungsersatz" und "Zum Vergütungsrecht von Berufsbetreuern" gehen.
Gruss
Andreas |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 03.04.06, 22:56 Titel: |
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Pandabär hat folgendes geschrieben:: | Will oder kann hier zu diesem Thema niemand antworten? |
Ich will nicht. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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begosch.xy FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 229
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Verfasst am: 06.04.06, 10:48 Titel: |
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und ich kann nicht.
in dem link steht wirklich nicht drin, WER den betreuer bezahlen muß.
begosch |
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AndreasHL FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 446 Wohnort: Lübeck
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Verfasst am: 06.04.06, 16:06 Titel: ohne |
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Hallo,
Vermögen des Betreuten über 2500 Euro (ca.-Wert): Betreuer bezahlt
Vermögen geringer: Staatskasse zahlt.
Gruss
Andreas |
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Lichtaus FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 26.08.2005 Beiträge: 261 Wohnort: Thüringen
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Verfasst am: 07.04.06, 07:43 Titel: |
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2600,- € (genauer Wert) - betrifft aber das Vermögen des Betreuten selbst.
Was die Unterhaltspflicht betrifft, bin ich nicht so fit. |
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