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Wer trägt Anwaltsgebühren bei Einstellung Strafverfahren?

 
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NBG
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 120

BeitragVerfasst am: 28.03.06, 18:07    Titel: Wer trägt Anwaltsgebühren bei Einstellung Strafverfahren? Antworten mit Zitat

A. wird vom Finanzamt beschuldigt, Einkommen- und Umsatzsteuer hinterzogen zu haben. A. geht daraufhin zum Amtsgericht und erlangt einen Beratungsgutschein für einen Anwalt. Anwalt berät A.
A. setzt sich daraufhin mit dem Finanzamt B. schriftlich erschöpfend auseinanander, negiert den Anhörungstermin und stellt bei der Straf- und Bußgeldsachenstelle Einstellungsantrag. Finanzamt stellt das eingeleitete Strafverfahren schließlich ein. Anwalt C. stellt zwischenzeitlich A. Rechnung über rd.470,--€, mit dem Hinweis, die Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht tritt ebenso wie die Rechtschutzversicherung im Strafverfahren nicht ein. Wie sollte sich A nun verhalten, welche Möglichkeit bleiben ihm?
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Toph
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 28.03.06, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

Den RA -dessen Aussage über die Kostentragung völlig richtig ist- selbst zahlen.
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beinstrong
Gast





BeitragVerfasst am: 28.03.06, 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

Zusätzlich zur Begleichung der Rechnung sollte A auch ein Wort des Dankes an seinen RA nicht vergessen.
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NBG
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 120

BeitragVerfasst am: 28.03.06, 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Toph und beinstrong für die prombten Antworten. Wenn ich die Antworten richtig deute, ist der Steuerpflichtige im Strafverfahren auch bei falschen Anschuldigungen der Willkür der Finanzbehörde ausgesetzt und bleibt auch im Falle des Obsiegens auf seinen eigenen Anwaltskosten hängen.
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Toph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 28.03.06, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Du so willst-ja Mit den Augen rollen
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beinstrong
Gast





BeitragVerfasst am: 28.03.06, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

Toph hat folgendes geschrieben::
Wenn Du so willst-ja Mit den Augen rollen
Wobei das nicht nur im Steuer- sondern im Strafverfahren allgemein gilt. Der Bürger und nicht nur der Steuerbürger ist also generell der Willkür aller staatlicher Stellen ausgesetzt Geschockt
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showbee
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 29.03.06, 15:56    Titel: Re: Wer trägt Anwaltsgebühren bei Einstellung Strafverfahren Antworten mit Zitat

NBG hat folgendes geschrieben::
A. wird vom Finanzamt beschuldigt, Einkommen- und Umsatzsteuer hinterzogen zu haben.


Hallo,

auf welcher Basis? Waren tatsächlich Verdachtsmomente gegeben oder lag gar eine Verwechslung vor? Ggf. kommt eine Amtspflichtverletzung in Betracht. Das aber nur, wenn FA bspw. gegen "Klaus-Peter S." ermitteln wollte und dann ein Verfahren gegen "Peter-Klaus S." einleitete...

mehr hier:

http://www.amtspflichtverletzung.de/grundsatz.htm

vorrangig:
http://www.amtspflichtverletzung.de/olg/20020219olgcelle.htm

Mfg vom

showbee
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